Hallo Mary,
vermutlich musst du einen Umweg gehen und dir erst einmal das Recht auf ALG im Rahmen einer Anstellung erarbeiten. Am besten Du wendest dich an EURES-Berater, die kennen den richtigen Ansprechpartner für Dich, um Dich gezielt in genau deiner Konstellation zu beraten. EURES-Berater sind in den Arbeitsämtern (bzw. Pole Emploi) angesiedelt und sowohl in Deutschland als auch Frankreich vorhanden. Grundsätzlich sind alle zweisprachig.
Der Kommentar von g2122 ist nicht 100% korrekt. Man kann, wenn man in F aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründet, ein Startkapital bekommen, das sich aus der Höhe des restlichen ALG-Anspruches errechnet. Dies sind 25% des restlichen ALG-Anspruchs sofort (also bei Unternehmensgründung, bzw. rund 4-5 Wochen nach Erhalt des entsprechenden Antrags) und weitere 25% nach 6 Monaten, sollte das Unternehmen bis dahin immernoch existieren.
Zu diesem ALG-Anspruch:
Der ALG-Anspruch errechnet sich aus der Höhe des ALG (pro Tag) multipliziert mit der Anzahl Tage Anspruch.
Angenommen, du hättest Anspruch auf 12 Monate ALG und hättest bereits 3 Monate ALG erhalten. Nach den 3 Monaten entscheidest du "ich mache mich selbständig". Dein ALG für das Rechenbeispiel wäre 1.000 Euro pro Monat.
Dann hättest Du für die Firmengründung ein Gesamt-Startkapital von 4.500 Euro (9 Monate mal 1.000 Euro, davon 50%). Die erste Hälfte davon, also 2.250 Euro bekämst Du sofort, die restlichen 2.250 Euro nach 6 Monaten, sofern das Unternehmen weiterhin existiert.
Voraussetzung: Anspruch auf ALG.
Es gibt auch alternative Unterstützungsprogramme, die kenne ich aber leider nicht. Deswegen am besten: EURES kontaktieren.
Grüße,
Ricky