Hallo,
eine ähnliche Frage wurde vor zwei Jahren beantwortet. Vielleicht sieht es heute anders aus?
Meine Freundin aus DE möchte zu mir ins Elsass ziehen. Sie ist derzeit in DE beschäftigt, befürchtet aber, dass sie ggf. zum Jahresende gekündigt werden könnte.
Wenn sie im November gekündigt würde, müsste sie sich in DE arbeitslos melden.
Würde sie dann in DE weiter Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie den Wohnsitz nach Frankreich verlegt?
Bei einem Umzug würde sie in FR maximal 3 Monate Arbeitslosengeld beziehen (so die frühere Antwort). Ist das immer noch so?
Wenn sie sich nach dem Umzug arbeitslos würde, würde sie sich in FR und in DE arbeitslos melden und Arbeitslosengeld in FR beziehen (länger als in DE).
Ist es unter diesen Annahmen ratsam, dass sie sich - solange sie noch im Beschäftigungsverhältnis steht - so schnell wie möglich hier anmeldet?
Danke für eine kurzfristige Antwort. Der 15.11. ist bald.
Merci!