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Autor Thema: Umzug nach Frankreich nach Kündigung des dt. Arbeitsplatzes  (Gelesen 4552 mal)

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Offline wanninger67

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Umzug nach Frankreich nach Kündigung des dt. Arbeitsplatzes
« am: 02. November 2011, 11:29:56 »
Hallo,

eine ähnliche Frage wurde vor zwei Jahren beantwortet. Vielleicht sieht es heute anders aus?

Meine Freundin aus DE möchte zu mir ins Elsass ziehen. Sie ist derzeit in DE beschäftigt, befürchtet aber, dass sie ggf. zum Jahresende gekündigt werden könnte.

Wenn sie im November gekündigt würde, müsste sie sich in DE arbeitslos melden.
Würde sie dann in DE weiter Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie den Wohnsitz nach Frankreich verlegt?
Bei einem Umzug würde sie in FR maximal 3 Monate Arbeitslosengeld beziehen (so die frühere Antwort). Ist das immer noch so?

Wenn sie sich nach dem Umzug arbeitslos würde, würde sie sich in FR und in DE arbeitslos melden und Arbeitslosengeld in FR beziehen (länger als in DE).

Ist es unter diesen Annahmen ratsam, dass sie sich - solange sie noch im Beschäftigungsverhältnis steht - so schnell wie möglich hier anmeldet?

Danke für eine kurzfristige Antwort. Der 15.11. ist bald.

Merci!

Offline french-fried-P

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Re: Umzug nach Frankreich nach Kündigung des dt. Arbeitsplatzes
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2011, 14:36:05 »
Der 15.11. ist bald.

Tut mir ja echt leid, dass dir hier keiner helfen konnte... hoffentlich ist alles soweit gut gelaufen?! Bekommt deine Freundin denn noch in FR maximal 3 Monate Arbeitslosengeld, oder hat sich da jetzt was geändert?

À bientôt !

Offline thommel1

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Re: Umzug nach Frankreich nach Kündigung des dt. Arbeitsplatzes
« Antwort #2 am: 04. Januar 2012, 12:12:34 »
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB20-Alg-und-Auslandsbeschaeftigung-EU.pdf


Schau mal hier. habe mal auf dem dt. Amt gearbeitet. Wenn du in Dtschl. ALG beantragst kannst du deinen Anspruch für max. 3 Monate mit ins Ausland nehmen. Danach verfällt dein kompletter Anspruch. Besser waere es, diese Zeit irgendwie zu überbrücken und direkt in Frankreich ALG zu beantragen. In Dtschl. Bekommt man 60% (ohne Kind) und 67% (mit Kind) vom Netto. In Frankreich ist Brutto=Netto,d.h. Du bekommst viel mehr ALG als in Deutschland.