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Autor Thema: Übergang Arbeitslosigkeit zu Rente in F  (Gelesen 370 mal)

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Offline moni

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Übergang Arbeitslosigkeit zu Rente in F
« am: 01. März 2023, 08:40:58 »
Hallo zusammen,
Ich habe hier ein sehr spezielles Thema ... aber vielleicht hat sich damit ja schon mal jemand befasst.

Die Fragen vorab:
- gibt es im Forum jemanden, der sein Geld in D verdient hatte, aber mit 62 (also dem Übergang in das französische Rentenalter) arbeitslos war? Dann wären wir sehr an einem Austausch interessiert, wie es weiterging mit französischem ALG und "Rente"
- Hat jemand schon mal nachgewiesen, dass er die Anzahl Trimester für die französische Rente nicht erfüllt? Wenn ja wie hat das funktioniert und wie ging es weiter?

Die Situation:
- bis vor knapp 3 Jahren angestellt in D, Steuern teils in D, teils in F bezahlt
- dann arbeitslos in F gemeldet; Arbeitslosengeld über 34 Monate bezogen
- während der Arbeitslosigkeit "Auto-Entrepreneur" gemacht und ein bisschen dazuverdient (alle diese Stunden, die dazuverdient wurden, sollten in Tagessätze umgerechnet werden, was die Zahlung des Arbeitslosengelds entsprechend verlängert; da wäre noch gut ein Monat dazugekommen)
- nach den 34 Monaten französischem ALG dann 62 geworden
- die Pole Emploi sagt nun: prima, dann müssen wir ja kein ALG mehr bezahlen. ABER ... so wie wir das Gesetz verstanden haben, kann Rente erst bezogen werden, wenn eine bestimmte Anzahl Trimester in F gearbeitet wurde. Wenn nicht, dann müsste das ALG bis Ablauf weiterbezahlt werden (also noch 2 Monate + der umgerechnete Zuverdienst). Die Trimester werden bei weitem nicht erreicht, aber die Pole Emploi reagiert gar nicht mehr.

Die Pole Emploi hat sowohl einen französischen als auch einen deutschen Rentenbescheid angefordert. Das ist halt nicht möglich. In D gibt es nur die Renteninformation, die wurde nicht anerkannt. Man sollte noch eine Tabelle schicken mit Arbeit in D und F, die wurde auch nicht anerkannt. Der Bescheid der französischen Rentenkasse sagt klar, dass die Trimester nicht erreicht wurden.
Was kann man hier noch tun?

Schon klar ... sehr speziell  :anixwissen: aber vielleicht hat ja doch jemand eine ähnliche Situation erlebt!

Danke schonmal!
moni

Offline Mathis

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Re: Übergang Arbeitslosigkeit zu Rente in F
« Antwort #1 am: 01. März 2023, 15:13:51 »
Hallo,

sehr interessante Frage, würde mich auch interessieren. Ich hatte vor Jahren mal mit meinem Nachbarn darüber gesprochen, er meinte, dass die Zeit zwischen französischer Rente (62) und deutscher Rente (damals 65, heute eher 67) nicht bezahlt wird, man müsste quasi Sozialhilfe beantragen. Deutschland würde erst ab Erreichen des Rentenalters zahlen, und Frankreich würde nix zahlen, wenn man in Deutschland die Sozialabgaben gezahlt hat.

Das mag allerdings auch falsch, oder mittlerweile falsch sein...

Gruß

Mathis