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Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern

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Dragonvamp:
Hey hey,

Ich hab bereits gesucht, aber nicht gefunden was ich gesucht habe, obwohl ich diesbezüglich schon mal was gelesen hab. Deswegen frag ich aber noch mal neu.

Ich hab eine Stelle in Frankreich gesehen, die mich interessiert. Die Bewerbungsfristen sind zwar schon rum, aber es gibt keine Bewerber, daher hab ich mir direkt mal für Mittwoch einen Termin geben lassen  :doppeld:
Es geht um eine kleine Tätigkeit von maximal 20 Stunden die Woche in Frankreich. Ich bin bereits Vollzeit in Deutschland angestellt. Wie läuft es dann eigentlich mit den Sozialversicherungsbeiträgen in Frankreich?
Ich möchte einfach gerne vorab wissen, wie das ganze abläuft.
Rein interessehalber  :smily:

Hoffe jemand kann mich aufklären

Grüße

Dragon

kembser:
Hallo,

Da musst du ziemlich aufpassen. Wenn du 25% oder mehr deiner gesamten Arbeitszeit in Frankreich absolvierst, dann musst du ALLE Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich abführen. Also muss auch dein deutscher Arbeitgeber seine Beiträge in Frankreich zahlen. Darauf dürfte kaum ein Arbeitgeber Lust haben, zumal die Arbeitgeberanteile in Frankreich höher sind. Zudem ist es ein ziemlicher bürokratischer Aufwand.

Die 25%-Regel gilt sogar fürs Home Office, selbst wenn man nur einen Arbeitgeber hat. Nur ist diese Regelung wegen Corona gerade ausgesetzt.

Hier findest du weitere Informationen :

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/sozialversicherung

Liebe Grüße,
Der Kembser

cogee:
da ist ja wohl mal ne ganze blöde Regelung

Dragonvamp:

--- Zitat von: kembser am 15. März 2021, 17:55:55 ---Hallo,

Da musst du ziemlich aufpassen. Wenn du 25% oder mehr deiner gesamten Arbeitszeit in Frankreich absolvierst, dann musst du ALLE Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich abführen. Also muss auch dein deutscher Arbeitgeber seine Beiträge in Frankreich zahlen. Darauf dürfte kaum ein Arbeitgeber Lust haben, zumal die Arbeitgeberanteile in Frankreich höher sind. Zudem ist es ein ziemlicher bürokratischer Aufwand.

Die 25%-Regel gilt sogar fürs Home Office, selbst wenn man nur einen Arbeitgeber hat. Nur ist diese Regelung wegen Corona gerade ausgesetzt.

Hier findest du weitere Informationen :

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/sozialversicherung

Liebe Grüße,
Der Kembser

--- Ende Zitat ---

Ja jetzt nehmen wir es aber mal ganz genau. Ich arbeite 40 Stunden pro Woche in Deutschland. Das hieße dann, ich dürfte keine 10 Stunden pro Woche in Frankreich arbeiten?!?

Das ist ja richtiger Mist.

Dragonvamp:
Ich hab gestern noch ein wenig recherchiert.
Man kann sich auch eine Ausnahmegenehmigung einholen.

Bei dem was mich interessiert handelt es sich um ein Saison-Job. Ich denke zu begründen, dass man nach 6 Monaten wieder ins alte System müsste und der deutsche Arbeitgeber bei einer einzigen Person keine Lust hat dauernd zu wechseln, könnte man notfalls als Begründung versuchen.

Was mich nur nervt, wäre man selbstständig in Frankreich, würde automatisch der Job als Arbetnehmer reichen um weiterhin im deutschen Sozialsystem zu bleiben  :rolleyes:

Ich danke für die Aufklärung. Muss mich da noch etwas intensiver mit beschäftigen.

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