Es geht nicht nur um KV, sondern komplette Sozialversicherung (AV, RV).
Und noch ein Hinweis: ‚Abrechnungsgrundlage‘ ist das Jahr, nicht der Monat. Theoretisch kann man im Juli/August überziehen, und wenn die 50% kommen, ist gut, wenn nicht sinds im Sept/Okt/Nov/Dez eben weniger.