Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Monsieur D am 11. Januar 2010, 00:28:55
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Hallo zusammen,
in D ist "Fotograf" eine geschützte Berufsbezeichnung, wenn man also keinen entsprechenden Abschluss hat, dann darf man sich nur Fotodesigner, Fotojournalist, Fotokünstler etc nennen. Weiß jemand, ob das in F auch so ist? In D darf man natürlich auch so mit Fotografie sein Geld verdienen, aber man wird dann in die Handwerksrolle eingetragen und ist Zwangsmitglied in einer Berufsgenossenschaft - das kostet eine Stange Geld. Wie ist das in F?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße,
Dennis.