Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: onkelzlady82 am 24. Januar 2013, 09:56:13
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Hallo,
Ich musste krankheitsbedingt meinen Job in Deutschland kündigen. Weiß jemand, wie die Regelung beim frz. Arbeitsamt ist? Auch wie in Deutschland oder bekommt man da kein Geld und falls ja, wie lange is die Sperre?
Danke im voraus! :doppeld:
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Hallo,
wenn Du in Frankreich wohnst bekommst Du das Arbeitslosengeld nach französischem Recht, in Frankreich ausbezahlt.
Arbeitslosengeld erhälst Du nur wenn Dir gekündigt wurde.
anbei ein Link für weitere Infos:
http://www.infobest.eu/de/Veroumlffentlichungen-/
Liebe Grüße