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Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Mathis am 04. August 2020, 15:06:10

Titel: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
Beitrag von: Mathis am 04. August 2020, 15:06:10
Hallo,

mal ne Frage in die Runde wegen dem Rentenregime in D versus F. Ein Kollege hat mich gefragt, ob er in Frankreich schon früher in Rente gehen kann, auch wenn er sein ganzes Berufsleben nur in Deutschland eingezahlt hat. Meine erste Antwort war: nein, die deutsche Rentenkasse wird nicht zahlen, bis er 67 (oder eben Rentenalter) ist.

Aber was ist, wenn er mit z.B. 60, 61 Jahren arbeitslos wird, und sich in Frankreich arbeitslos meldet? In dem Alter wird man in F doch nicht mehr vermittelt? Übernimmt dann Frankreich die Rente bis zum Renteneintritt in Deutschland, oder wie ist das geregelt?

Gruß Mathis
Titel: Re: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
Beitrag von: cogee am 04. August 2020, 16:19:06
ja so in etwa man  bekommt dann 3 jahre alg + 2 jahre arbeitslosenhilfe bzw das alg bis zum renteneintritt je nachdem. ein bekannter der allerdings  elsässer ist und in D und F gearbeitet hat wurde mit 65 von der pole emploi gezwungen in rente zu gehen
Titel: Re: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
Beitrag von: Saarbrücker am 04. August 2020, 19:17:07
So einfach ist eine Antwort hier nicht zu geben, da es immer auf die pers. Verhältnisse ankommt.
Je nach Geburtsjahr kann er die Rente mit 63 + X-Monaten in Anspruch nehmen, sofern er 45 Beitragsjahre hat.
Beispiel: Geb 1955, 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt - kann oder konnte 2019 abschlagsfrei in Rente gehen.
Sollte eine Schwerbehinderung hinzukommen verändert das die Daten.
Am Besten bei der DRV informieren. Die sind sehr hilfsbereit.
Gruß
Saarbrücker
Titel: Re: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
Beitrag von: Ralph am 05. August 2020, 13:30:08
ja so in etwa man  bekommt dann 3 jahre alg + 2 jahre arbeitslosenhilfe bzw das alg bis zum renteneintritt je nachdem.

Das halte ich für ein Gerücht.
Wenn Dein ALG ausläuft bekommst Du unter bestimmten Voraussetzungen ASS oder nichts (16,81 € je Tag) .
Voraussetzungen:

   - être à la recherche effective d’un emploi,
   - justifier de 5 ans d’activité salariée dans les 10 ans précédent la fin du contrat de travail,
   - ne pas dépasser un plafond de ressources mensuelles (1171,80€ pour une personne seule et 1841,40€ pour un couple ).

Wenn Du kein ASS bekommst kannst Du Sozialhilfe beantragen - da muß aber vorher das Ersparte weg.

Da gehst Du dann irgendwann einmal freiwillig in Rente.
Titel: Re: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
Beitrag von: Mathis am 07. August 2020, 15:17:33
Habe mal meinen Nachbarn gefragt. Der ist seit 15 Jahren Rentner, und hat in beiden Ländern eingezahlt. Er meint, die deutsche RV zahlt erst ab dem Renteneintrittsalter in Deutschland. Könnte man nicht ändern. War bei ihm mit 63. So gesehen blöd für die Leute, die nur in Deutschland eingezahlt haben. Er ist der Meinung, dass man nicht viel länger als bis 60 arbeiten sollte, das reicht. (Ist wohl überwiegende Meinung ist Frankreich).

Selbst mit 60 zu kündigen und die Jahre zu überbrücken würde nicht funktionieren. Nur wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen dichtmacht oder abbaut, bekommt man ALG. Gut wäre, wenn man irgendwie berufsunfähig würde, das ginge dann ohne Probleme.

Seine Einschätzung: wer nur in Deutschland eingezahlt hat, muss auch bis zum deutschen Renteneintrittsalter arbeiten. Wenn das in ein paar Jahren auf 70 hochgesetzt wird, dann auch bis 70.

Gruß Mathis
Titel: Re: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
Beitrag von: Ralph am 09. August 2020, 20:29:44
Das ist klar.
Es sind 2 völlig verschiede Systeme mit unterschiedlichen Regeln.
Für den französischen Teil der Rente gelten die französischen Regeln und für den deutschen die deutschen Regeln.

Berufsunfähigkeit wird übrigens auch nicht gegenseitig anerkannt.
Da muss man dann in beiden Ländern extra darum streiten.