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Autor Thema: Rente berechnen bei Arbeitsunfähigkeit  (Gelesen 3961 mal)

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Offline snowrabbit

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Rente berechnen bei Arbeitsunfähigkeit
« am: 01. März 2010, 08:48:32 »
Hallo Foren-Leser,

habe eine Frage, die hoffentlich in diese Forenabteilung paßt.....
Wenn man (oder auch Frau :pfeif: in diesem Fall Französin in Frankreich wohnend, aber die letzten 15 Jahre in BRD gearbeitet) nach einem Verkehrsunfall arbeitsunfähig wird und in Frankreich berentet wird,
wie berechnet man die Rentenbezüge (Höhe der Rente)?
Hoffe, es gibt hier Wissende, aber nicht Betroffene!?!

Vielen Dank vorab!

Grüße

snowrabbit

Offline Seven

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Re: Rente berechnen bei Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #1 am: 14. März 2010, 17:14:59 »
Hallo Snowrabbit,

habe die Erwerbsunfähigkeitsrente gerade für einen Nachbarn (Franzose) in D durchgekämpft.

Zuständig für den Antrag von Deutschen und Franzosen, die in D gearbeitet haben und in F wohnen, ist die Dt. Rentenversicherung in Speyer, die automatisch von der französischen Rentenversicherung informiert wird, sobald die Rente in F beantragt wurde.

Die dt. Rentenversicherung benötigt dann meist nochmals dieselben oder ähnliche Unterlagen wie die fr. Rentenversicherung und prüft dann nach dt. Recht.

Es kann also passieren, dass du in F Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhälst, aber dies in D abgelehnt wird.

Dann kann man nur hoffen, dass das Ganze im Widerspruchsverfahren auch in D durchgeht, da nach meiner Erfahrung nicht ganz klar ist, was passiert, wenn die dt. Rentenversicherung definitiv eine Berentung nach dt. Recht ablehnt.

In diesem Fall würde ich Dir empfehlen Mitglied bei der VDK in Deutschland zu werden, da die dann den Rechtstreit vor dem Sozialgericht dür dich führen würden.

Viel Glück und gute Nerven, da das alles ziemlich lange dauert und die Akten permanent im Rechtshilfeverfahren in D weitergereicht werden.

Offline snowrabbit

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Re: Rente berechnen bei Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #2 am: 15. März 2010, 08:05:06 »
Guten Morgen Seven,

vielen Dank für die Antwort und die "Grüße" (Geduld, Hoffnung, Sitzfleisch!).
In der Tat dauert das seeeehr lange - in Frankreich wusste man zunächst nicht einmal, wie man jemand "behandelt", der arbeitsunfähig ist, nicht arbeitslos gemeldetw erden kann und die Unfallverursacher-
Versicherung nicht mehr "unterstützt" ...... Und D schickt einen von einem zum anderen Arzt.
Weißt Du zufällig auch, wie die Erwerbsunfähigkeitsrente in F er-/berechnet wird? Stimmt es, dass die Rente 50% des Durchschnitts der besten Gehälter der vergangenen 10 Jahre beträgt?!? Wenn ja, gilt dann auch der Monat mit dem Urlaubsgeld?

Einstweilen nochmals vielen Dank und Grüße an alle Leidenden da draußen

snowrabbit