Hallo Snowrabbit,
habe die Erwerbsunfähigkeitsrente gerade für einen Nachbarn (Franzose) in D durchgekämpft.
Zuständig für den Antrag von Deutschen und Franzosen, die in D gearbeitet haben und in F wohnen, ist die Dt. Rentenversicherung in Speyer, die automatisch von der französischen Rentenversicherung informiert wird, sobald die Rente in F beantragt wurde.
Die dt. Rentenversicherung benötigt dann meist nochmals dieselben oder ähnliche Unterlagen wie die fr. Rentenversicherung und prüft dann nach dt. Recht.
Es kann also passieren, dass du in F Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhälst, aber dies in D abgelehnt wird.
Dann kann man nur hoffen, dass das Ganze im Widerspruchsverfahren auch in D durchgeht, da nach meiner Erfahrung nicht ganz klar ist, was passiert, wenn die dt. Rentenversicherung definitiv eine Berentung nach dt. Recht ablehnt.
In diesem Fall würde ich Dir empfehlen Mitglied bei der VDK in Deutschland zu werden, da die dann den Rechtstreit vor dem Sozialgericht dür dich führen würden.
Viel Glück und gute Nerven, da das alles ziemlich lange dauert und die Akten permanent im Rechtshilfeverfahren in D weitergereicht werden.