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Autor Thema: Reinigungskraft anmelden Privathaushalt  (Gelesen 4515 mal)

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Offline Quixotica

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Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« am: 09. November 2019, 19:48:34 »
Hallo!

Wir würden gerne eine Reinigungskraft im Privathaushalt anstellen, in Deutschland wäre das auf „Minijobbasis“.
Hat da jemand Erfahrungen?
Also wo, wie, welche Kosten usw. :-)

VG

Jenny und Timo

Offline spirou

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Re: Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« Antwort #1 am: 10. November 2019, 15:21:37 »
Hallo,

kannst Du erklären was das für eine Bewandnis hat mit der Anmerkung: in D wird das soundso gehandhabt?
Wie machen sie es in Portugal oder in Italien oder in Polen?
Weist Du es? Interessiert das in F jemand? Nein es interessiert nicht da wir hier in F sind und nicht in D oder I oder sonstwo.
Du kannst dich an eine Firma wenden, entweder eine ganz normale Reinigungsfirma, die Dir dann je nach Bedarf jemand schicken oder eine
Firma die aide à domicile genannt werden, für die kannst Du je nach deiner sozialen Eingruppierung z.B. falls ihr 4 Kinder oder sowas haben solltet Beihilfe von der CAF bekommen.
Du kannst auch eine freie Putzhilfe engagieren, die findet man meistens in den kostenlosen Werbeblättern, die sind dann bei der ich glaube CESU oder so ähnlich heißt das versichert, dorthin zahlst Du dann die Sozialabgaben, Urlaubsgeld u.s.w.
Falls Du das System "schwarzer Neger" bevorzugen solltest ist das in F nicht empfehlenswert und meiner Erfahrung nach will das auch fast keine Putzhilfe akzeptieren.

Grüße

Offline pifolog

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Re: Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« Antwort #2 am: 10. November 2019, 19:10:48 »
Im Gegensatz zu Deutschland ist Schwarzarbeit bei Reinigungskräften im Haushalt hier eher nicht die Regel.
Du hast 2 legale Möglichkeiten, wie schon von spirou erwähnt.

Du beauftragst eine Firma. Die berechnet dir so 22 – 24 € die Stunde und kümmert sich um alles. Ersatz bei Urlaub und Krankheit der Kraft. Bei den Steuern bekommst du die Hälfte als crédit d‘impôt erstattet.

Oder du stellt selbst ein und bist Arbeitgeber. Bezahlung Untergrenze Mindestlohn (smic) + Sozialabgaben als Arbeitgeber. Beispiel, du zahlst 11€ Stundenlohn dann fallen zusätzlich ca. 7€ Sozialabgaben Arbeitgeberanteil an. Von diesen 18 € erhältst du ebenfalls die Hälfte erstattet.
Die Bürokratie ist sehr vereinfacht. Alle Details unter den Stichworten ‚emploi à domicile‘ und CESU oder hier:
 https://www.cesu.urssaf.fr/info/files/pdf/Tout.pour.simplifier.l'emploi.a.domicile.pdf

Offline Quixotica

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Re: Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« Antwort #3 am: 11. November 2019, 02:55:31 »
Hallo,

kannst Du erklären was das für eine Bewandnis hat mit der Anmerkung: in D wird das soundso gehandhabt?
Wie machen sie es in Portugal oder in Italien oder in Polen?
Weist Du es? Interessiert das in F jemand? Nein es interessiert nicht da wir hier in F sind und nicht in D oder I oder sonstwo.
Das ist mir klar, deshalb ja die Frage wie es in Frankreich gemacht wird. :-) mit Minijobbasis wollte ich verdeutlichen, in welchem Gehaltsbereich es sich bewegt, da sie unter 400€ pro Monat verdienen wird.
Hätte ja sein können, dass es in Frankreich dieselben Grenzen gibt.

Wir haben jemand, der durch uns angemeldet werden möchte. Wir hatten auch nicht vor, die Dame schwarz zu beschäftigen.
Nur wussten wir halt nicht, wo wir sie anmelden können, was abgesehen vom Lohn dann für Kosten auf uns zu kommen usw. :-)

Vielen Dank für die Infos ihr Beiden, dann schauen wir uns auf der Seite der Cesu mal um und melden sie dann dort an. :-)

VG