Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: sousou am 21. März 2013, 23:07:49

Titel: Recht auf Arbeitslosengeld?
Beitrag von: sousou am 21. März 2013, 23:07:49
Hallo
Ich CH wohne im Elsass seit 1 Jahr und musste leider gesundheitsbedingt diese Woche meine Arbeitsstelle in CH künden.
Ich war 10 Jahre in der Firma und lebe erst 1 Jahr in F.

Wie ist das nun mit Recht auf Arbeitslosengeld?

Danke für eure Hilfe!

Sousou
Titel: Re: Recht auf Arbeitslosengeld?
Beitrag von: Eliott am 22. März 2013, 05:03:55
WIKI benutzen :doppeld:
Titel: Re: Recht auf Arbeitslosengeld?
Beitrag von: Alice am 22. März 2013, 09:11:59
Hallo, leider weiß ich zu der Regelung für Arbeitslosengeld zwischen der Schweiz und dem Elsass nichts, war D-Grenzgänger. Aber ich glaube, auch für die Schweiz gibt es EURES-Berater. Googel mal bitte EURES und informiere dich da. Viel Erfolg  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Recht auf Arbeitslosengeld?
Beitrag von: cogee am 22. März 2013, 10:29:30
also egal wo du gearbeitest hast in der EU/CH das ALG wird immer vom wohnsitzland bezahlt nach deren regelung, wenn du 10 jahre gearbeitet hast, hast du einen leistungsanspruch fuer 2 jahre (3 wenn du ueber 50 bist) dazu brauchst du das formular U1 von CH. allerdings nur wenn man unfreiwillig arbeitslos wird. da du aus gesundheitlichen gruenden gekuendigt hast, ist es ermessenssache der pole emploi, ich kenne denn fall aus einem bekanntenkreis und mein freund hat 2 jahre gar nichts bekommen, wenn dein antrag abgelehnt wird kannst du aber rechtsmittel einlegen und deine situation genau schildern
Titel: Re: Recht auf Arbeitslosengeld?
Beitrag von: gypsy 81 am 04. Juni 2013, 14:42:21
http://www.infobest.eu/

auf dieser Seite findest du alle Informationen die du brauchst. :zwinkern:

Gruss und viel Erfolg