also egal wo du gearbeitest hast in der EU/CH das ALG wird immer vom wohnsitzland bezahlt nach deren regelung, wenn du 10 jahre gearbeitet hast, hast du einen leistungsanspruch fuer 2 jahre (3 wenn du ueber 50 bist) dazu brauchst du das formular U1 von CH. allerdings nur wenn man unfreiwillig arbeitslos wird. da du aus gesundheitlichen gruenden gekuendigt hast, ist es ermessenssache der pole emploi, ich kenne denn fall aus einem bekanntenkreis und mein freund hat 2 jahre gar nichts bekommen, wenn dein antrag abgelehnt wird kannst du aber rechtsmittel einlegen und deine situation genau schildern