Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Polizeiliches Führungszeugnis  (Gelesen 22044 mal)

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Offline Eli

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Polizeiliches Führungszeugnis
« am: 12. Mai 2009, 21:13:27 »

Hallo,

heute habe ich mal wieder eine Frage:

Mein Mann hat eine neue Arbeitsstelle in Aussicht. Allerdings wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.  Kann mir jemand weiterhelfen wie ich ein solches bekomme? Leider habe ich im Wiki keine Einträge gefunden.

Liebe Grüße
 und danke

eli

Offline Ralph

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #1 am: 12. Mai 2009, 21:33:43 »
Hallo Eli,

schau mal hier steht alles http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Verwaltungsrecht.html

und hier http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html


Polizeiliches Führungszeugnis

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline ~Pero~

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #2 am: 13. Mai 2009, 08:24:57 »
Hallo Eli,

schau mal hier steht alles http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Verwaltungsrecht.html

und hier http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html


Polizeiliches Führungszeugnis

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden.

Gruß Ralph



Hi Eli,

im Prinzip hat Ralph das wesentliche schon genannt,
jedoch reicht zur Beglaubigung auch der Gang auf die Mairie.

Gerade selber erst vor 3 oder 4 Wochen praktiziert.

Das Führungszeugnis kam dann echt flott.

LG
Pero

Offline cogee

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #3 am: 13. Mai 2009, 19:07:44 »
kann man eigentlich auch bei den F behörden ein F führungszeugnis beantragen wenn man in F wohnt?
ausläönder die in D leben können ja auch ein führingszeugnis beantragen

Offline Eli

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #4 am: 13. Mai 2009, 19:55:20 »
Hallo Ralph,

Danke für Deine  Antwort, dann werde ich das mal so in die Wege leiten und mir das Formular herunterladen.

@ Petee01.

Ich werde es mal mit der Mairie probieren. Wenns bei Dir geklappt hat wirds bei uns ja auch gehen.Ansonsten muß ich dann nach Straßburg aufs Konsulatt oder?

Gruß

eli

Offline Stini

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #5 am: 14. Mai 2009, 08:16:18 »
Hallo Eli,

mairie klappt garantiert. Mein Mann war erst letzte Woche mit seinem Führungszeugnis-Antrag dort...Also einfach mit dem ausgefüllten Antrag zur mairie und dort unterschreiben   :zwinkern:

lg
Stini

Offline Eli

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #6 am: 15. Mai 2009, 12:08:43 »
Hy Stini,

prima, dann werden wir das jetzt in Angriff nehmen. Sollte bei uns dann ja auch kein Problem sein.  :winkerwinker: :yahoo:


lg

eli

Offline kathy

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #7 am: 15. Mai 2009, 17:03:22 »
kann man eigentlich auch bei den F behörden ein F führungszeugnis beantragen wenn man in F wohnt?
ausläönder die in D leben können ja auch ein führingszeugnis beantragen

das würde mich auch mal interessiern ob es geht

Offline Dieter12

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #8 am: 16. Mai 2009, 09:32:29 »
Hi,

Auch Ausländer, die in F wohnen können meines Wissens ein polizeiliches Führungszeugnis in F beantragen. Auf der Internetseite des f Justizministeriums habe ich keine gegenteiligen Informationen gefunden.
Das f polizeiliche Führungszeugnis nennt sich "extrait de casier judiciaire (bulletin n°3)". Alles wird hier:
http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/index.php?rubrique=10062&ssrubrique=10200&article=11172
erklärt. Personen, die ausserhalb F geboren sind, was wohl auf die meisten D zutrifft, müssen es per E-Mail oder Brief beantragen. Es wird dann mit der Post zugestellt.

Gruss, Dieter

Offline ~Pero~

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #9 am: 16. Mai 2009, 10:09:36 »
Hallo Dieter,

jetzt warst zu schnell,
das Gleiche hatte ich auch gefunden, und es steht nirgends,
dass dies nur für franz. Staatangehörige gilt.

einen Versuch und wäre es also Wert,
und dann bitte das Ergebnis hier Posten :)

à bientôt

Pero

Offline Dieter12

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #10 am: 16. Mai 2009, 11:42:43 »
......
das Gleiche hatte ich auch gefunden, und es steht nirgends,
dass dies nur für franz. Staatangehörige gilt.
.....

Hi Pero,

Genau das sage ich doch auch. Ich glaube vor einigen Jährchen habe ich das selbst auch 'mal beantragt, aber da ging das noch auf der Mairie. Im Internetzeitalter geht's jetzt schneller von Zuhause.

Gruss, Dieter

Offline Mika

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #11 am: 17. Mai 2009, 16:37:51 »
Hallo,
mein polizeiliches Führungszeugnis habe ich über das deutsche Konsulat in Straßburg beantragt. Auf der Internetseite gibt es ein entsprechendes Download Formular mit entsprechenden Informationen. Dieses wird dann in Berlin weiterbearbeitet.

Offline Domi216

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #12 am: 18. Mai 2009, 14:16:03 »
Was ich weiß kann man als EU-Bürger eigentlich in allen EU-Ländern bei der jeweils zuständigen Stelle Führungszeugnisse beantragen. Hab noch von keinem Fall gehört, wo das nicht möglich war. Was mich interessieren würde ist, ob das auch für Nicht-EU-Bürger gilt? Bekommen die auch bzw. in Deutschland Führungszeugnisse ausgestellt? Wenn ja, von wem?

Offline Waylon57

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #13 am: 03. Februar 2012, 16:48:00 »
Da ich das Prozedere sowohl in F als auch in D durchlaufen habe, möchte ich hier mal die Links aktualisieren.

Deutschland:

Antrag zur eines Führungszeugnis inkl. Merkblatt:
http://www.paris.diplo.de/contentblob/1703734/Daten/1059875/download_fuehrungszeugnis.pdf

Es wird der Antrag, eine Bearbeitungsgebühr von 13€ sowie eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses benötigt. Bei der hiesigen Mairie mußte ich einiges an Überzeugungskraft aufwenden, damit ich die "copie conforme" bekomme, da man dazu eingentlich einen Nachweis der Stelle braucht, für die das Führungszeugnis benötigt wird.


Frankreich:

https://www.cjn.justice.gouv.fr/cjn/b3/eje20

Hierbei werden unter "Commencer la procédure" die persönlichen Daten eingetragen und man bekommt eine E-Mail. An diese E-Mail muß man den gescannten Ausweis oder Reispass anhängen und formlos an die Adresse zurückschicken, das ganze wird einem dann per Post zugestellt.

Alternativ kann man diesen Antrag auch auf der Mairie bekommen und dann das ganze auf dem Postweg erledigen.
« Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 18:41:12 von Waylon57 »

Offline Markussss

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Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« Antwort #14 am: 04. April 2012, 16:05:57 »
Das bekommt man doch bei jeder Meldebehörde...