Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: jean287 am 24. Januar 2010, 12:36:39

Titel: Pension
Beitrag von: jean287 am 24. Januar 2010, 12:36:39
Hallo, bin 62 Jahre alt. Habe von 1989 bis 2000 in Deutschland gearbeitet.
Die normale Rente bekomme ich mit 65 oder 67 (bin in 0948 geboren)
Frage : Kann ich ein Vorruhestand  oder Frürente beantragen ?
Danke für eine Antwort.
Jean-Claude Wagner
Titel: Re: Pension
Beitrag von: sapperlot am 24. Januar 2010, 13:18:23
Hallo Jean

Renteneintrittsalter ist für 1948: 65Jahre + 2 Monate also wäre das bei dir 1.11.2013.
(wegen der Umstellung Rente von 65 auf 67: Je Jahrgang ab 1947 einen Monat länger warten: also 1947: 65+1Mo  1948:65+2 Mo...)

Früher in Rente: Geht im Prinzip schon (mit heftigen Abschlägen - Abschlag 0,3% je Monat= 1Jahre früher in Rente = 3,6% weniger Rente) und aber ehrlichgesagt keine Ahnung wie das im grenzüberschreitenden Fall geregelt ist (wenn die Beitragszeiten nur zum Teil in D waren). Ich würde an deiner Stelle mit den ganzen Unterlagen zu einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenvensicherungsanstalt ( www.bfa.de ) gehen (die können dir das ganz genau sagen und idie Beratungsstellen in Grenznähe haben auch täglich mit grenzüberschreitenden Fragen zu tun, kennen sich also damit sicher auch aus)

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_6244/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen__node.html__nnn=true

Die BfA bietet im übrigen auch Beratungstage in Frankreich an:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/05__Beratung/02__internationale__sprechtage/Sprechtage__Ort.html?param_Land=Frankreich&param_Sort=Ort