Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Pauschbeträge Reisekosten  (Gelesen 4247 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Tina.!

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 369
    • Profil anzeigen
Pauschbeträge Reisekosten
« am: 04. Februar 2014, 22:21:47 »
Hallo zusammen!

Ich mache mich immer gerne im Vorhinein schlau...
Wie sieht das denn aus mit Reisekosten als Außendienstler.. wenn im Vertrag steht, dass sie in erforderlicher Höhe und durch Originalbelege, im Übrigen nach Maßgaben der in der Lohnsteuerrichtlinien für private Arbeitnehmer vorgesehenen Pauschbeträge erstattet werden....

Was bedeutet das für mich als Grenzgänger? Was kann ich absetzen? Bekomme ich überhaupt etwas??? :-( Gibts so was wie Pauschbeträge überhaupt in F oder sollte ich meinen Vertrag speziell hierauf abstimmen lassen??

Viele Grüße und ich danke euch im Voraus so sehr für eure Mühe (auch in meinen anderen Anfragen :-)

Viele Grüße!! :-D

Offline Dori

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 127
    • Profil anzeigen
Re: Pauschbeträge Reisekosten
« Antwort #1 am: 05. Februar 2014, 07:19:25 »
Guten Morgen,

du reichst ganz normal deine Speisen (Reisekosten) ein und bekommst es dann von deinem AG zurückerstattet.
In F musst du diesbezüglich nichts besonderes einreichen, nur das normale Formular für die Steuer.

... im Übrigen nach Maßgaben der in der Lohnsteuerrichtlinien für private Arbeitnehmer vorgesehenen Pauschbeträge erstattet werden....
Mit diesem Satz kann ich leider nichts anfangen, hab noch nie was hiervon gehört.

Viele Grüße
Dori

Offline Tina.!

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 369
    • Profil anzeigen
Re: Pauschbeträge Reisekosten
« Antwort #2 am: 05. Februar 2014, 13:16:48 »
Ich danke dir für deine schnelle Antwort!! :-D

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Pauschbeträge Reisekosten
« Antwort #3 am: 05. Februar 2014, 19:06:54 »
Guten Morgen,

du reichst ganz normal deine Speisen (Reisekosten) ein und bekommst es dann von deinem AG zurückerstattet.
In F musst du diesbezüglich nichts besonderes einreichen, nur das normale Formular für die Steuer.

... im Übrigen nach Maßgaben der in der Lohnsteuerrichtlinien für private Arbeitnehmer vorgesehenen Pauschbeträge erstattet werden....
Mit diesem Satz kann ich leider nichts anfangen, hab noch nie was hiervon gehört.

Viele Grüße
Dori
Das sind i.d.R. die normalen Spesensätze gemeint, die sich im übrigen seit 1.1.14 geändert haben
« Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 19:24:46 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz