Grenzgänger Forum
18. Mai 2012, 06:27:02 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
News: Das Grenzgänger-Forum ist auf einen neuen Server umgezogen. Bei Problemen bitte ich um einen kurzen Hinweis.
 
  Übersicht   Forum   Hilfe Suche Kalender WikiChat Login Registrieren  
Seiten: 1
  Drucken  
Autor Thema: Neu im Forum: Ist ein Consultant Aussendienstler ?  (Gelesen 900 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Leonie123
Gerade reingestolpert
*
Offline Offline

Beiträge: 7


Profil anzeigen
« am: 31. Januar 2012, 13:16:47 »

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum. Leider habe ich trotz intensivem Suchen keine eindeutige Antwort auf mein Problem gefunden.

Meine Situation:
Ich bin als Consultant tätig. Meine Firma hat ihren Firmensitz in Karlsruhe, zu dem ich jeden Tag zurückkehre. Ich wohne in Wissembourg.
Von Karlsruhe aus fahre ich dann nach Frankfurt bzw. nach Stuttgart zum Kunden. In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort: Karlsruhe.
Mein Arbeitgeber stellt jedoch Rechnungen an den Kunden in Frankfurt bzw. in Stuttgart.

Kann ich den Grenzgängerstatus trotzdem erhalten?
Danke vorab
Leonie
Gespeichert
Stini
Mitglied
***
Offline Offline

Beiträge: 115


Profil anzeigen
« Antwort #1 am: 31. Januar 2012, 13:32:02 »

Hallo,

Voraussetzung ist, dass du täglich von deinem Arbeitgeber über die Grenze wieder nach Hause zurückkehrst...Also sollte der Grenzgängerstatus kein Problem sein...

Viele Grüße
Stini
Gespeichert
Ralph
Globaler Moderator
Forenheld
*****
Offline Offline

Beiträge: 1.394



Profil anzeigen
« Antwort #2 am: 31. Januar 2012, 18:51:50 »

Wenn Du an mehr als 45 Tagen im Jahr im Raum F oder S bist wird es dann aber schon eng mit dem Grenzgängerstatus.

Ist ein sehr heikles und schwieriges Thema, daß die Finanzämter und Arbeitgeber auch sehr unterschiedlich beurteilen.
Ein guter Steuerberater wäre hier sehr wichtig.
Gespeichert
Stini
Mitglied
***
Offline Offline

Beiträge: 115


Profil anzeigen
« Antwort #3 am: 31. Januar 2012, 19:34:10 »

also laut unserer Steuerberaterin zählen die Tage, an denen man von zu Hause in die Firma, von dort egal wohin fährt und am gleichen Tag wieder zurückkehrt, nicht zu den "schadhaften" Tagen...
Aber trotzdem würde ich mich an deiner Stelle auch an einen Steuerberater wenden...dann ist man immer auf der sicheren Seite...
Gespeichert
Waylon57
Mitglied
***
Offline Offline

Beiträge: 189



Profil anzeigen
« Antwort #4 am: 31. Januar 2012, 21:05:37 »

Wenn du von deinem Wohnort zuerst nach Karlsruhe ins Büro fährst und erst danach nach F oder S fährst ist der Tag als nicht schädlich anzusehen. 
Gespeichert
Ralph
Globaler Moderator
Forenheld
*****
Offline Offline

Beiträge: 1.394



Profil anzeigen
« Antwort #5 am: 31. Januar 2012, 23:34:53 »

Das ist so nicht ganz richtig......daher auch mein Hinweis das das unterschiedlich gesehen wird.
Es zählt wo man sich überwiegend aufhält. wenn Du 2 Stunden innerhalb der Grenzzone bist und dann 6-8 Stunden außerhalb ist das sehr wohl ein schädlicher Tag.
Außerdem fährt wohl kaum ein AD mitten in der Nacht nochmal ins Büro - also ich jedenfalls nicht.

Und - gerade das FA Karlsruhe ist da besonders heikel in solchen Fragen.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2012, 23:37:39 von Ralph » Gespeichert
Leonie123
Gerade reingestolpert
*
Offline Offline

Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antwort #6 am: 01. Februar 2012, 09:07:55 »

Vielen Dank zusammen.

Ich habe jetzt auch nochmal recherchiert und habe die folgende Information gefunden:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/G/Grenzgaenger.html#D063041800008

... Entgegen der Auffassung der Vorinstanz (FG des Saarlandes Urteil vom 12.8.2008, 2 K 2024/03, EFG 2009, 1686, m.w.N.), die sich nicht an die Verständigungsvereinbarung vom 16.2.2006 gebunden sah und daher bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage solche Tage nicht mitzählen wollte, an denen der Arbeitnehmer nicht ganztägig abwesend ist, kommt es nach der Auffassung des BFH nicht darauf an, in welchem stundenweisen Umfang der Arbeitnehmer sich außerhalb der Grenzzone aufhält. Als Nichtrückkehrtage sind danach nur diejenigen Dienstreisetage zu berücksichtigen, an denen der Arbeitnehmer den ganzen Tag außerhalb der Grenzzone tätig geworden ist. Durch dieses Erfordernis werden praktische Probleme bei der Nachweisbarkeit bei der stundenweisen Außendiensttätigkeit vermieden (BFH Beschluss vom 25.11.2002, I B 136/02, BStBl II 2005, 375; BFH Urteil vom 11.11.2009, I R 84/08, DStR 2010, 210, IStR 2010, 185 m.w.N.).

Bereits die kurzfristige Tätigkeit des Arbeitnehmers innerhalb der Grenzzone während der Dienstreise schließt einen Nichtrückkehrtag aus. Eine solche Arbeitsausübung liegt allerdings nicht vor, wenn die Reisetätigkeit in der Grenzzone nicht zu einer Tätigkeit dort führt, sondern als bloßer Transfer der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone zuzuordnen ist. Insoweit bestätigt der BFH ausdrücklich die unter Tz. B. 8.3. im BMF-Schreiben vom 3.4.2006 wiedergegebene Verständigungsvereinbarung vom 16.2.2006 (unter Aufgabe der noch anderslautenden Auffassung im Beschluss vom 25.11.2002, I B 136/02, BStBl II 2005, 375).

Das würde auf mich zutreffen, da ich täglich noch im Büro in Karlsruhe arbeite.
LG Leonie
Gespeichert
Waylon57
Mitglied
***
Offline Offline

Beiträge: 189



Profil anzeigen
« Antwort #7 am: 01. Februar 2012, 19:57:30 »

Dann schaut euch bitte auch noch das hier an:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74262/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Frankreich/010__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Dort sind Fallbeispiele aufgeführt, auf die ich mich bei meiner Antwort oben bezogen habe.
Gespeichert
Leonie123
Gerade reingestolpert
*
Offline Offline

Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antwort #8 am: 02. Februar 2012, 11:53:46 »

Vielen Dank zusammen. Das hat mir sehr geholfen.
Gespeichert
Seiten: 1
  Drucken  
 
Gehe zu:  


Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.15 | SMF © 2006-2007, Simple Machines | Impressum Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
SimplePortal 2.1.1