Grenzgaenger Forum

Autor Thema: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur  (Gelesen 10736 mal)

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Offline laura

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mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« am: 27. Februar 2012, 17:29:41 »
hi liebe forumsgemeinde,
ich plane mich in F als Auto-Entrepreneur selbstst#ndig zu machen, mit dem verkauf von waren, die ich in D günstig erwerben will. meine frage ist jetzt folgende:
da ich in D beim kauf ( im einzelhandel) ja schon die Mwst entrichte, muss ich dann in F nochmal die TVA zahlen, oder muss ich beim deutschen zoll die waren von der Mwst befreien lassen und dann nur in F TVA abführen, bzw muss ich überhaupt TVA abführen, dann auf der seite des Auto-Entrepreneur steht, dass man keine steuern zahlen muss.
über hilfe bzw grundlegende infos wäre ich sehr dankbar

kaefermichel

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #1 am: 27. Februar 2012, 17:49:05 »
Du trittst im Gemeinschaftsgebiet (EU/EWR) ggü. anderen Unternehmern mit einer USt-IDNr. auf (beantragen). Dann hat der Verkäufer im anderen EU Land keine USt. zu berechen. Du hast den Umsatz in F. zu deklarieren und musst die F. USt zahlen (Innergemeinschaftl. Erwerb/Lieferung § 1A i.V.m. § 4 Nr. 1b u. § 6a UStG).

Wenn Du VoSt.-abzugsberechtigt bist und den Gegenstand für das Unternehmen erwirbst, dann kannst Du gleichzeitig die französische USt. wieder abziehen. Saldo gleich Null.

Wenn Du in D. die USt bezahlst, dann musst Du das in einem gesonderten Verfahren (Vorsteuervergütungsverfahren) zur Erstattung bringen.

Der Zoll ist dabei nicht beteiligt.

Gruß
« Letzte Änderung: 27. Februar 2012, 17:53:43 von kaefermichel »

la grande Dame

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #2 am: 27. Februar 2012, 18:42:52 »
minimaler Einwand :
Zitat
Dann hat der Verkäufer im anderen EU Land keine USt. zu berechen
ist hier nicht zutreffend.... Ausnahme: große Handelsketten wie Praktiker etc.... weil er schreibt
Zitat
beim kauf ( im einzelhandel)
. Sie muss dann brutto zahlen und die ausgew. MwSt. mittels gesondertem Formular beim FA erstatten lassen.

Wie es in D damit aussieht, weiss ich nicht, in F ist es ein Greuel........ mit deutscher ID-Nr. in F gekauft und in Paris die Erstattung beantragt, hat bei uns mal lockere 4 Monate gedauert.

Gruß Petra

Edit: die Erstattung ist auch in F an eine bestimmte Umsatzgrösse gebunden
« Letzte Änderung: 27. Februar 2012, 18:44:59 von la grande Dame »

Offline spirou

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #3 am: 27. Februar 2012, 18:56:42 »
Hallo,

als auto-entrepreneur bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da du auch die TVA nicht abführst. Das heist du kaufst wie ein Privatmann in D ein incl. MwSt.
Die Umsatzgrenze für diesen Status liegt bei 32600 €uro.
Auf deinen gewinn mußt du 23% Sozialabgaben pauschal abführen
Also als Vollzeitjob total ungeeignet, vor allem als Händler

Trotzdem viel Erfolg und Grüße

kaefermichel

  • Gast
Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #4 am: 27. Februar 2012, 19:34:47 »
Entspricht der französische „auto-entrepreneur“ der deutschen „Kleinunternehmerregelung“ § 19 UStG? Ist der auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt?

Ich habe es schon vermutet, wusste es aber bisher nicht. Das verkompliziert den Vorgang natürlich enorm.

Ich habe es schon mal dargestellt, das französische Recht kenne ich nicht, das Deutsche um so besser. In der USt. sind diese aber nahezu deckungsgleich.

Gut, dann sind meine Ausführungen natürlich zu verifizieren. Dann muss man weitere Details wissen, um den Vorgang abschließend beurteilen zu können. Insbesondere das geplante Volumen Deiner Tätigkeit.

Sobald Du nämlich eine Schwelle als Kleinunternehmer wieder übersteigst, gilt das dargestelle Verfahren nämlich wieder uneingeschränkt, bis auf den VoSt-Abzug. Die Schwelle für grenzüberschreitende Warenbewegungen als Kleinunternehmer liegt in D. bei 12.500,- § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG. (Nicht Schwelle Kleinunternehmerregelung, 17.500,-)

Meine Darstellung gilt nur für den normalen Unternehmer und den Kleinunternehmer, wenn die Steuer im anderen Land niedriger wäre. Dann würde nämlich wiederum die Möglichkeit einer Option bestehen, sofern man nicht sowieso die Erwerbsschwelle übertrifft. Dann bist Du der so genannte „Schwellenerwerber“ des § 1a Abs. 3 im Sinne des deutschen UStG.

Andersherum (Käufe in F. Unternhemen in D) könntest Du sinnvoll zur Besteuerung optieren und die niedrigere D. Steuer zahlen.

Das ist eigentlich hier in einem Forum aber nicht zu vermitteln und zu diskutieren!


kaefermichel

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #5 am: 27. Februar 2012, 20:13:54 »
So, ich habe es gerade recherchiert, die Erwerbsschwelle (Schwellenerwerber) für innergemeinschaftliche Erwerbe liegt für Frankreich bei 10.000,- (In D. wie gesagt 12.500,-). Sobald ich mit innergemeinschaftlichen Erwerben diese Grenze überschreite muss ich automatisch auch als auto-entrepreneur (Kleinunternehmer) wie zunächst dargestellt die USt. des Bestimmungslandes (F) entrichten und an den beschriebenen Verfahren teilnehmen. Einen Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer habe ich dann allerdings nicht.

Wenn ich drunter bleibe hätte ich theoretisch die Möglichkeit zur Erwerbsbesteuerung zu optieren. In der Richtung (D-> F) aber nicht sinnvoll. Andersherum sehr wohl!

In D würde man dann aber auch prüfen, ob die Unternehmensform Kleinunternehmer überhaupt sinnvoll ist oder ob man nicht von vorneherein darauf verzichtet. Da wären dann die Art des Unternehmens und Art der Umsätze zu prüfen.

Vom Prinzip her soll bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen zwischen Unternehmern die Ware im Ursprungsland mit USt entlastet und im Bestimmungsland belastet werden. Die vorsteuerabzugsberechtigenden Unternehmer erhalten dann im Bestimmungsland zusätzlich den Vorsteuerabzug.

Das ist alles ziemlich bekloppt!!

Offline laura

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #6 am: 27. Februar 2012, 22:21:51 »
oh je das klingt alles sehr kompliziert ich hatte gehofft einfach in D Mwst zu zahlen und die waren dann ohne abführung der TVA (und irgendwelche komplizierten verfahren) in F zu verkaufen

kaefermichel

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #7 am: 27. Februar 2012, 22:33:23 »
Das hört sich sehr kompliziert an, aber es lässt sich wie folgt auf einen einfachen Nenner zusammenfassen:

Du kaufst in D entweder mit 19 % und sofern Du die Erwerbsschwelle (10.000,-) übersteigst musst Du 0,6 % zur F USt. nachdeklarieren und entrichten.

Wenn Du unter Vorlage der französischen USt.IDNr. netto kaufst (auf die entsprechenden Probleme verweist zu Recht la grande Dame) musst Du ebenfalls 19,6 % USt. in F nachbezahlen. Sofern Du überhaupt eine UST.IDNr. erhältst.

Einen VoSt Abzug hast Du nicht. Auf die Probleme  zum Vorsteuervergütungsverfahren braucht man dann nicht eingehen.

Also zahlst Du immer entweder 19 oder 19,6 % USt. in der Summe. Nicht 2x!

Die Regelungen gelten so übrigens wieder nicht, wenn Du mit Verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder neuen PKW’s handelst! Jetzt haben wir alle Aspekte.
« Letzte Änderung: 28. Februar 2012, 09:16:31 von kaefermichel »

Offline chevymichel

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #8 am: 27. Februar 2012, 22:39:36 »
Hierzu fällt mir nur eins ein..... selbständig machen ist immer kompliziert und Chaotisch.. Lol..


Aber im Handel ist das was du vorhast das falsche System.

Ist eigentlich für die Leute gedacht die zb als Handwerker voher schwarz geschafft haben. Also und die doch so hohe schwarzarbeiter Rate etwas runter zu bekommen..
Naja und wegen den Abgaben.. Am besten kein gewinn... Ach nein. Kein Umsatz. Dann auch keine Abgaben..
Genau das ist hier das Problem..
Wenn du als normale Firma arbeitest bezahlst du normal die Abgaben anhand deines Gewinns. Also auf das was am Schluss übrig sein sollte... Oder auch nicht...

Hier aber bezahlst du auf deinen Umsatz.  So.. Da aber im Handel die Marge meist recht niedrig ausfällt hast du hohen Umsatz und recht wenig Gewinn. Somit musst gut Blechen..

Gruß Michael

Offline Ralph

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #9 am: 27. Februar 2012, 23:48:58 »
Und .... es kann es nicht schaden vorher jemand zu fragen der sich damit auskennt - zb. einen französischen Steueranwalt oder einen deutsch / französischen Handelsanwalt von denen es im Grenzgebiet einige kompetente gibt. Das Geld ist gut angelegt....
« Letzte Änderung: 28. Februar 2012, 08:13:08 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline laura

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #10 am: 27. Februar 2012, 23:56:44 »
ja das mit dem der umsatzbesteuerung ist schon sehr nachteilhaft :-(
gibt es denn einen dem auto-enterpreteur vergleichebare tätigkeit bei der ich nur den gewinn versteuern muss, das mit dem selbstständig machen als auto-enterpreteur hörte sich eben so schön einfach und unbürokratisch an

Offline chevymichel

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #11 am: 28. Februar 2012, 06:31:49 »
Es geht nicht nur um das versteuern. Viel schlimmer sind die hohen Sozialabgaben. Aber du musst halt genau wissen was du möchtest. Nachteil ist hier Halt auch, das du auch garnis als Vorsteuer geltend machen kannst.  Und zudem Achtung. Es gibt einige Produkte, Die in Deutschland zb. Nen Reduzierten MwSt Satz haben aber in Frankreich 19,6 % sind. Also noch schlechter für deine Marge...

Kannst mir ja mal ne Nachricht schreiben ich kann dir so einiges Erzählen wegen Inport und so..

Gruß Michael

kaefermichel

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #12 am: 28. Februar 2012, 12:16:58 »
Also die Ausführungen zur USt haben mit der Gewinn/Ertragsbesteuerung nichts zu tun! Das hat jeder Unternehmer, in welcher Rechtsform er auch immer tätig ist (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Bruchteilsgemeinschaften, etc) immer zu berücksichtigen.

Das Thema Ertragsbesteuerung ist ein ganz anderes und von der USt losgelöst zu beantworten!  Das sind 2 völlig verschiedene Aspekte!

Wie ich das aber sehe und recherchiert habe, ist in der pauschalen Abgabe (13 % monatlich im Handel 23 % für Dienstleistungen) auf die Einnahmen des auto-entrepreneurs bereits alles (incl. Ertragssteuer) (USt. ausgeklammert) abgegolten. Das finde ich daher gar nicht so schlecht! Ich verstehe daher die hier erhobene Kritik gegen diese Unternehmensform nicht so richtig! Das ist demnach wesentlich einfacher wie in D. Und die Gesamtbelastung ist doch auch wesentlich niedriger. Finde ich gut!

In D hast Du als Gewerbetreibender ESt, USt und ggf. Gewerbesteuer zu zahlen. Du musst eine Gewinnermittlung erstellen und und und. Du kommst an einem Steuerberater nicht vorbei! Hier knüpft die Abgabe lediglich an die Einnahme.


Übrigens USt:
Zusätzlich muss man natürlich auch die 2. Seite der Medaille, nämlich Ausgangsumsätze, betrachten. Sofern Du an private Endkunden verkaufen möchtest, bist Du nämlich um die USt. günstiger als die Konkurrenz da Du diese nicht erheben brauchst.

Gruß



Ergänzung aufgrund Beitrag chevymichel: da hat er Recht, das funktioniert natürlich nur, wenn die Eingangsumsätze in einem gewissen Verhältnis zum Ausgangsumsatz steht. Du zahlst die pauschale Abgabe auf die Einnahme. Das ist aber nicht das was dann tatsächlich unter dem Strich auch für Dich übrig bleibt. Bei einem Gewinn in Höhe von 50 % der Einnahmen verdoppeln sich gleich die Belastungen. Also das muss man sich im Einzelfall schon genau ansehen.
« Letzte Änderung: 28. Februar 2012, 12:45:17 von kaefermichel »

Offline laura

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #13 am: 28. Februar 2012, 13:06:17 »
also ich arbeite halt auch noch in D da zahle ich ja auch schon sozialabgaben, hm...muss dass alles nochmal durchrechnen...

Offline chevymichel

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Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« Antwort #14 am: 28. Februar 2012, 19:54:26 »
Hallo Namensvetter,  Jo. Genau so isses...  Ich hatte vor über 2 Jahren genau diese Situation und bin dann mit meiner Fa als normales Regime losgezogen. Also als Einzelunternehmen.

Das andere Model hätte mir sicher noch mehr ärger eingebracht..

Kenne einige die sich Als Auto-Entrepreneur selbständig gemacht haben. Naja die würden es nicht mehr machen.

Aber wie schonmal gesagt. Alles Ansichtssache.

Das Problem mit den Doppelten Sozialabgaben hat man leider bei jedem System..

Auch ich schlage mich damitbrum. obwohl ich in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt bin und meine Eigene Fa nur nebenher mache..

Hier ist aber der Auto-Entrepreneur besser, weil man halt nur bezahlt wenn man was verkauft.

Ich muss ob ich will oder nicht selbst bei keinem Gewinn, einen Mindestbetrag im Jahr bezahlen. Und das sind doch mal schnell ca 1600€ .

Also. Immer gut überlegen was man macht..