Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: jean287 am 24. Januar 2010, 11:14:30
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Hallo, ich arbeite in der Gastonomie in Deutschland. Laut Firma kann ein Grenzgänger keine Kurzarbeit bekommen, er muss sich arbeitslos melden. Ist das korrekt ?
Danke im vorraus.
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Das ist definitiv falsch! Es gibt hier (leider) reihenweise Grenzgänger mit Kurzarbeit, die in Deutschland arbeiten und in Frankreich wohenn . Für den Grenzgängerstatus zählt die festangestellte abhängige Beschäftigung und da dürfte die Branche (ob Gastronomie oder was anderes ) egal sein. Ich befürchte, dass der Arbeitgeber die Bürokratie der Kurzarbeit scheut udn dich eher ganz loswerden will.