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Kann ein Grenzgänger in der Gastonomie in Kurzarbeit gemeldet werden

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Autor Thema: Kurzarbeit in der Gastronomie für Grengänger aus Frakreich  (Gelesen 3100 mal)

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Offline jean287

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Hallo, ich arbeite in der Gastonomie in Deutschland. Laut Firma kann ein Grenzgänger keine Kurzarbeit bekommen, er muss sich arbeitslos melden. Ist das korrekt ?
Danke im vorraus.

Offline rarad003

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Re: Kurzarbeit in der Gastronomie für Grengänger aus Frakreich
« Antwort #1 am: 24. Januar 2010, 11:38:18 »
Das ist definitiv falsch! Es gibt hier (leider) reihenweise Grenzgänger  mit Kurzarbeit, die in Deutschland arbeiten und in Frankreich wohenn . Für den Grenzgängerstatus zählt die festangestellte abhängige Beschäftigung und da dürfte die Branche (ob Gastronomie oder was anderes ) egal sein. Ich befürchte, dass der Arbeitgeber die Bürokratie der Kurzarbeit scheut udn dich eher ganz loswerden will.