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Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR

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KarinS.:
Hallo zusammen,
nach Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich und dadurch auch krankenversichert in Frankreich und Wiederaufnahme von Arbeit in Deutschland verlangt nun die deutsche Krankenkasse das Formular E104 von der französischen Krankenkasse.
Diese wiederum sagt, dass sie nicht zuständig bzw. befugt ist.
Wer kann mir dazu etwas sagen bzw. hat dahingehend Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus!

Ralph:
Bist Du wieder nach D gezogen ?
Dann wäre das mit dem Formular e104 richtig.
Wenn Du aber weiterhin in F wohnst und Dich Dein AG bei der deutschen KK angemeldet
hat kann ich das nicht nachvollziehen.

KarinS.:
Hallo Ralph,
Die deutsche Krankenkasse möchte mit dem Formular E104 die Versicherungszeiten in Frankreich bestätigt haben.
 :-\

Marion:
Hallo!
das Thema interessiert mich auch! Wie ist das ausgegangen? Hast Du einen Nachweis von der frz. Krankenkasse erhalten welchen die deutsche akzeptiert hat?

Ralph:
ich hab dasselbe Theater jetzt auch.
Die KKH will auch einen Nachweis der Versicherung für die letzten 12 Monate.
Die französische Kasse will das S1 oder E106 - das die deutsche Kasse erst nach Erhalt des E104 ausstellt.

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