Hallo zusammen,
nach Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich und dadurch auch krankenversichert in Frankreich und Wiederaufnahme von Arbeit in Deutschland verlangt nun die deutsche Krankenkasse das Formular E104 von der französischen Krankenkasse.
Diese wiederum sagt, dass sie nicht zuständig bzw. befugt ist.
Wer kann mir dazu etwas sagen bzw. hat dahingehend Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus!