Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: moni am 22. Dezember 2019, 12:52:07
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Hallo zusammen,
Hat jemand von Euch vielleicht Erfahrung mit der Situation:
- bislang Wohnort in F, Job in D (kein Grenzgängerstatus), logischerweise sozialversichert in D
- nun weiterhin Wohnort in F, aber arbeitslos und möchte Micro-Entrepreneur werden
Hier haben wir Fragen zu:
- wie reagiert die Pole emploi bzgl. Arbeitslosengeld darauf, wenn jemand stundenweise als Micro-Entrepreneur Geld verdient
- es geht nicht um die Gegenrechnung der Einnahmen gegen das ALG, sondern eher um die Krankenversicherung. Als Arbeitsloser ist man ja automatisch krankenversichert, als Micro-Entrepreneur ja auch irgendwie. Kollidiert das in irgendeiner Weise?
- Im Netz hab ich gefunden: "Votre couverture maladie est effectuée sans interruption avec votre précédent régime". Aber wenn es doch vorher wegen der SV in D keine Krankenversicherung in F gab?
Also falls jemand Erfahrung mit "arbeitslos + micro-entrepreneur" hat, wären wir sehr an ein paar Informationen, gerne auch telefonisch oder PM interessiert.
Vielen Dank schon mal!
moni
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das geht schon nur bist du dann nicht bei der CPAM sondern( je nach branche) bei einer KV für selbstständige versichert sprich du bekommst 70% bezahlt statt 90 bei arztbesuchen,etc