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Autor Thema: Kündigung wegen Standortschließungen  (Gelesen 3085 mal)

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Offline lilliputania

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Kündigung wegen Standortschließungen
« am: 15. Oktober 2020, 18:36:56 »
Mir droht eine Kündigung durch den Arbeitgeber, weil ich nicht bereit bin einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Soweit ich das hier im Forum richtig recherchiert habe, bekomme ich kein Arbeitslosengeld, wenn ich eine Aufhebung mache.
Wie ist das mit einer Kündigung und einer Abwicklung? Das ist doch prinzipiell das Gleiche? Ich einige mich mit dem Arbeitgeber dass ich keine Klage einreiche.
Mich überfordert das ganze gerade, weil man zu diesem Thema sehr viel verschiedene Auskünfte bekommt. Eigentlich möchte ich ja lieber meine Arbeit behalten. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus

Offline moni

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Re: Kündigung wegen Standortschließungen
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2020, 20:13:35 »
Hi!
Du musst auf jeden Fall einen Aufhebungsvertrag vermeiden. Eine Kündigung mit Abwicklungsvertrag ist machbar, aber da müssen die Formulierungen alle stimmen.
In den deutschen Formularen (die man für die Beantragung des französischen ALG) braucht, wird klar differenziert zwischen Abfindung und Kündigung/Abwicklung.
Aber man muss halt auch aufpassen, was in dem Abwicklungsvertrag steht.
Was im Internet so alles zu finden ist, ist tatsächlich verwirrend.
Aber ich kann Dir versichern, dass mein Mann mit "Kündigung/Abwicklungsvertrag" keinerlei Probleme bzgl. ALG hatte und sogar sehr schnell das französische ALG erhalten hat (und das obwohl es im März mitten im Lockdown war). Er hatte allerdings auch eine (deutsche) Rechtsberatung. Das würde ich Dir unbedingt empfehlen, da es um die Formulierungen im Abwicklungsvertrag geht.
Viel Erfolg!
moni

Offline Ralph

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Re: Kündigung wegen Standortschließungen
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2020, 01:25:56 »
Hallo,

Ich habe mich auch geweigert einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und auch gesagt das ich das in F nicht unterschreiben darf um keine Sperre zu bekommen.
Dann hab ich einen Deal angeboten - statt Abfindung eine Kündigung 2-3 Monate später mit sofortiger Freistellung und ich verzichte stattdessen auf die Klage.
Mein AG ist darauf eingestiegen. Vorteil war 3 Monate länger Alg und noch 1/4 mehr vom 13.Gehalt.
Viel Erfolg bei der Jobsuche

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline lilliputania

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Re: Kündigung wegen Standortschließungen
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2020, 14:03:44 »
Vielen Dank für eure schnelle Rückmeldung, das hilft mir schon mal weiter.
Es gibt die Möglichkeit das sie mich kündigen und mir mein Gehalt 8 Monate weiterzahlen mit Freistellung.
Hierzu habe ich allerdings im Forum gelesen,  dass man dann steuerpflichtig in Deutschland wird? Ist das tatsächlich so,  oder hat sich da zwischenzeitlich etwas geändert?