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Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: sven1389 am 04. Mai 2020, 15:44:44

Titel: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: sven1389 am 04. Mai 2020, 15:44:44
Hi,

kennt jmd von euch den genauen Ablauf, zur Gründung eines Kleinunternehmens mit Kleinunternehmerregelung in D mit Wohnsitz in F ? Und auf welche steuerliche Sondergegebenheiten bzw. Fallstricken man achten sollte bzw. sich bewusst sein soll?
Das Gewerbeamt konnte mir hier keine genaue Auskunft geben, und die Ansprechpartner von der IHK sind aufgrund der Coronazeiten momentan für mich nicht gut zu erreichen. Vielen Dank schonmal  :winkerwinker: :doppeld:
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: lilliputania am 04. Mai 2020, 18:22:30
Du brauchst eine deutsche Adresse,  um das Gewerbe anzumelden. Ich habe dafür ein virtuell Office gemietet.
Mit dem Mietvertrag gehst du aufs Gewerbeamt, und danach aufs Finanzamt um deine Steuernummer zu beantragen.
Bei der Steuererklärung musst du in Frankreich zusätzlich cerfa2047 ausfüllen mit dem Umsatz aus der deutschen Steuererklärung.
Wo du genau das eintragen musst in der französischen Steuererklärung weiß ich nicht,  die Frage habe ich hier schon gestellt.
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: lilliputania am 04. Mai 2020, 18:25:35
Ich schätze mal, dass du in Frankreich nicht versteuert wirst, wenn du im Umsatzbereich des Kleingewerbe bleibst. Es sei denn, du machst das zusätzlich zu deinem Job.
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: sven1389 am 04. Mai 2020, 20:15:21
Danke schonmal!

Deutsche Adresse wäre kein Problem aber das mit virtuell Office ist auch ne Idee.
Ok, deutsche Steuernummer ist ebenfalls vorhanden, da ich in D beschränkt steuerpflichtig bin :doppeld:

Ja, ist zusätzlich zum Job.Wird dann also vermutlich ebenfalls beschränkt besteuert mit Welteinkommen (Progression ) in D aus EÜR mit Kleinunternehmerregelung, und wieder in F mit Ermittlung der Progression aus EÜR.

Na dann werd ich mal mein Glück auf dem Gewerbeamt versuchen!  :smily: Hatte sich am Telefon irgendwie komplizierter angehört ein Kleinunternehmen in D zu gründen  :smily:
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: lilliputania am 04. Mai 2020, 20:46:47
Ja, die sind da nicht sehr auskunftsfreudig...
Aber war tatsächlich ne Sache von einer viertel Stunde.
Falls du rausgefunden hast, wo man den Umsatz in cerfa2047 einträgt, wäre es nett, wenn du mir Bescheid sagst :doppeld:
Viel Erfolg
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: readonly am 04. Mai 2020, 21:27:08
Ich mache das schon seit Jahren.
Du wirst in D versteuern und dann (aus Zeitgründen meist im Nachgang) in F die Einnahmen aus D für den Progressionsvorbebehalt ebenfalls angeben müssen. Dein in D zu versteuerndes Einkommen aus Nebenerwerb wird in F um pauschal 25% erhöht und Deinem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zugeschlagen und darauf die Steuertabelle angewendet. Damit für den Anteil aus D keine Doppelbesteuerung entsteht, erhältst Du eine Steuergutschrift in etwa derselben Höhe.
Und auf den Anteil in D fallen Sozialabgaben an (CSG).
Ich lasse das Ganze vom Steuerberater machen, die Kosten muss der Zusatzerwerb einfach einbringen.

Auf das Einkommen aus Nebenerwerb in D fallen idR Steuern in D an. Diese kannst Du aber bei der Deklaration in F nicht abziehen, d.h. für  den Steueranteil greift der Progressionsvorbehalt genauso wie die CSG - ein rechtliches Unding meines Erachtens.

Vielleicht lohnt es sich, zumind. beim ersten Mal einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Es hängt natürlich von Deinem Nebenerwerbseinkommen ab, aber over all sind 45-50% weg....
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: lilliputania am 04. Mai 2020, 21:43:48
Kannst du mir zufällig sagen, wo man den Umsatz in cerfa2047 einträgt?
Diese zwei sind bei mir in der engeren Auswahl gelandet

Des revenus imposables ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt français

oder

    Des revenus des professions non salariées imposables en France.
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: readonly am 04. Mai 2020, 21:50:37
ich kanns Dir leider nicht sagen, es macht der  Steuerberater online.
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: lilliputania am 04. Mai 2020, 22:04:58
Ok, trotzdem danke
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: readonly am 04. Mai 2020, 22:09:06
hast Du schon direkt beim Finanzamt nachgefragt?

oder es einmalig beim Steuerberater machen lassen und für die Zukunft anschauen....
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: Ralph am 04. Mai 2020, 22:17:42
Es hängt natürlich von Deinem Nebenerwerbseinkommen ab, aber over all sind 45-50% weg....
Genau aus diesem Grund habe ich meine Selbstständigkeit in D aufgegeben.
Da lohnt es sich auch schon über eine GmbH Gründung nachzudenken oder über eine Selbstständigkeit in F.
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: lilliputania am 04. Mai 2020, 22:18:59
Ich habe es beim Finanzamt telefonisch probiert.
Allerdings habe ich niemand ans Telefon bekommen. Hing ewig in der Warteschleife.
Bei Frontalier in Sarreguemines habe ich auch schon angefragt. Die Corona Situation erschwert auch die Kommunikation. Wenn man jemand erreicht, notieren sie die Frage und wollen sich dann wieder melden. So sitze ich nun seit drei Wochen da und warte auf Antwort.
Steuerberater möchte ich mir ungern nehmen, weil es ja tatsächlich nur eine Zahl ist, die ich eintragen muss, und dafür bin ich zu geizig etwas zu bezahlen, weil der Umsatz quasi 0€ war letztes Jahr,  da sich alles erst im Aufbau befindet.
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: sven1389 am 06. Mai 2020, 13:51:48
Ich mache das schon seit Jahren.
Du wirst in D versteuern und dann (aus Zeitgründen meist im Nachgang) in F die Einnahmen aus D für den Progressionsvorbebehalt ebenfalls angeben müssen. Dein in D zu versteuerndes Einkommen aus Nebenerwerb wird in F um pauschal 25% erhöht und Deinem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zugeschlagen und darauf die Steuertabelle angewendet. Damit für den Anteil aus D keine Doppelbesteuerung entsteht, erhältst Du eine Steuergutschrift in etwa derselben Höhe.
Und auf den Anteil in D fallen Sozialabgaben an (CSG).
Ich lasse das Ganze vom Steuerberater machen, die Kosten muss der Zusatzerwerb einfach einbringen.

Auf das Einkommen aus Nebenerwerb in D fallen idR Steuern in D an. Diese kannst Du aber bei der Deklaration in F nicht abziehen, d.h. für  den Steueranteil greift der Progressionsvorbehalt genauso wie die CSG - ein rechtliches Unding meines Erachtens.

Vielleicht lohnt es sich, zumind. beim ersten Mal einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Es hängt natürlich von Deinem Nebenerwerbseinkommen ab, aber over all sind 45-50% weg....


Danke für die ausführliche Antwort.
So in der Art hatte ich mir das schon gedacht, ist folglich zu überlegen. CSG-Anteil war mir so nicht bewusst, danke  :smily:


@lilliputania

Ich habe mit dem Finanzamt in Forbach vor ein paar Tagen telefoniert, dort hatte ich nach kurzer Email Konversation vorher schnell jmd in der Leitung, sogar jmd der deutsch sprach. Falls dir das was weiter helft, vielleicht dort mal probieren!
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: Waylon57 am 06. Mai 2020, 19:51:05
Kannst du mir zufällig sagen, wo man den Umsatz in cerfa2047 einträgt?
Diese zwei sind bei mir in der engeren Auswahl gelandet

Des revenus imposables ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt français

oder

    Des revenus des professions non salariées imposables en France.

Am Ende der online Steuererklärung gibt es doch vor dem verschicken die Möglichkeit anzugeben, dass man sich bei einer Angabe nicht sicher war. Du müsstest vielleicht schauen, ob du dann bei 'ner falschen Angabe auch keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Wenn man dann noch wüsste wie sich die beiden Punkte auswirken, also ob einer der beiden Punkte eher nachteilig ist oder beide das selbe Ergebnis bringen, dann wäre ja alles super.

Ansonsten kann ich dir leider auch nicht helfen.
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: lilliputania am 06. Mai 2020, 21:34:51
Ernsthaft? Die Möglichkeit gibt es? Ist mir in 12 Jahren noch nicht aufgefallen :pfeif:
Danke für den Hinweis, da werde ich morgen mal schauen ob ich das finde
Titel: Re: Kleinunternehmen gründen in D
Beitrag von: SteffiFrance am 29. September 2020, 08:58:12
Hallo Ihr Lieben,
hab eben diesen Thread entdeckt und hab dazu auch direkt eine Frage:

Auch ich spiele mit dem Gedanken, mich in Deutschland über ein Virtuel Office selbstständig zu machen mit einem Kleingewerbe.
Die letzten Jahre verbrachte ich zu Hause, kümmerte mich um die Kinder, bin momentan familienversichert über meinen Mann.

Mir geht es dabei vorrangig darum, vorerst im Genuss der deutschen Krankenversicherung zu bleiben, da mein Französisch nicht so flüssig ist, dass ich über meinen gesundheitlichen Zustand plaudern kann.
Mein Mann spricht zwar fließend, ist aber beruflich viel unterwegs und in eine Abhängigkeit bringen will ich mich nicht.

Nun meine Frage:
Würde die Besteuerung wie oben beschrieben erfolgen?
Anmeldung des Gewerbe in Deutschland, Steuerklärung in D, außerdem Angabe meiner Einnahmen in der französischen Steuerklärung - 40-50 % der Einnahmen wären unterm Strich weg?

Wäre super, wenn mir jemand Auskunft geben könnte oder Tipps und Erfahrungen einbringen könnte!

Danke Euch im Voraus!  :)