Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe  (Gelesen 8346 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline B.Harich

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« am: 11. März 2015, 17:22:07 »
Hallo liebe User,

ich habe vor ein Kleingewerbe für einen Internetshop anzumelden für den deutschen Markt bzw. für deutschsprachige Endverbraucher.
Da die deutschen Behörden sich etwas quer stellen, habe ich mich etwas auf deutschsprachigen Internetseiten, bezüglich eine Gewerbes in Frankreich eingelesen.
Aber das mit der "Je"- AG hab ich nicht so ganz verstanden.
Gibt es hier irgendjemand der wirklich weis wie das hier funktioniert mit einem Kleingewerbe, auf was ich achten muss und wo ich alles anmelden kann?
Würde einen telefonischen oder persönlichen Kontakt hierfür suchen.

Grüße aus dem sonnigen Seltz

Offline Schwenker82

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 86
    • Profil anzeigen
Re: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« Antwort #1 am: 15. März 2015, 09:06:32 »
... mit deinen Info's frage ich mich; warum kleingewerbe in F ???

Würde ich eher in D machen ! ... d.h. D - Finanzamt - Steuernummer beantragen ...
vive la france

Jan-Saarbruecken

  • Gast
Re: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« Antwort #2 am: 15. März 2015, 13:17:07 »
Das Porto von Frankreich nach Deutschland ist aber schon sehr teuer, das hast Du mit eingerechnet?

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« Antwort #3 am: 15. März 2015, 16:47:10 »
... mit deinen Info's frage ich mich; warum kleingewerbe in F ???

Würde ich eher in D machen ! ... d.h. D - Finanzamt - Steuernummer beantragen ...

Da bleibt aber nicht viel übrig dabei....Versteuern in D als beschränkt Steuerpflichtiger....für mich war das ein Grund zum Aufhören.
Was auch noch zu klären wäre - wenn Du ausschließlich Geschäfte mit D machst, mußt Du normalerweise dort sowieso versteuern. So war einmal die Auskunft meines STB.
Also keine einfache Konstellation - daher würde ich deine Fragen an Profis stellen, die sich damit auskennen....in F und in D. Und dann entscheiden was für Dich das Beste ist.
« Letzte Änderung: 15. März 2015, 16:49:46 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline B.Harich

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Re: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« Antwort #4 am: 19. März 2015, 23:15:31 »
Das Problem ist, das ich keinen Firmensitz in D habe wodurch ich keine Steuernummer bekomme.
Mit dem Porto etc. da gibts ja die möglichkeit als Grenzgänger es aus D zu versenden :)

Offline Schwenker82

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 86
    • Profil anzeigen
Re: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« Antwort #5 am: 20. März 2015, 09:01:14 »
- zur Post fahren !
- dt. Postfach beantragen (Lieferungen in deine nächste dt. Postfiliale)
- Antrag für kl. Unternehmen dt. Finanzamt (einmalige Gebühr) mit dem neuen Postfach
- habe fertig
vive la france

banjo

  • Gast
Re: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« Antwort #6 am: 20. März 2015, 09:30:02 »
Wegen der steuerlichen Fragen solltest Du einen Steuerberater fragen.
Außerdem ist der zu erwartende Gewinn recht wichtig, reden wir über 1000, 5000,10000€/anno?

Sind Deine Französischkenntnisse so gut, dass Du mit den Behörden klarkommst, Formulare und Anleitungen lesen und verstehen kannst, Deine Buchhaltung auf französisch machen kannst? Kennst du Dich mit den franz Mehrwertsteuersystem aus?

Wenn Du das Gewerbe in F anmeldest, musst Du auf den Gewinn auch Sozialabgaben zahlen. Je nach Gewinnhöhe sind dann zusammen mit der Steuer gut 50-60% weg. Hast Du dann noch Lust, für 40% des anvisierten Gewinns die Sache überhaupt zu machen? Und wenn Du davon noch den Aufwand für die Steuererklärung abziehst, dann immer noch?

Wenn Du das Gewerbe in D anmeldest (bei einen Bekannten, Freund, Verwandten), dann must Du nur 20.- für die Gewerbeanmeldung und nach dem 3. Jahr in Abhängigkeit der Umsatzhöhe die IHK-Zwangsabgabe zahlen. Außerdem musst Du in D eine Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben und Einkommens- und Umsatzsteuer in D zahlen. Der Steuerbescheid aus D wird zusammen mit der Steuererklärung in F abgegeben. Die Gewinne in D werden in F nur zur Ermittlung des Progressionvorbehalts verwendet, jedoch nicht erneut versteuert. Durch den Progressionsvorbehalt erhöht sich die Steuerlast auf Dein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, welches Du in F versteuerst. Es werden keine Sozialabgeben fällig. Je nach Gewinn beträgt die Gesamtlast der Steuer etwa 40%, also gut 20% weniger wie die Besteuerung bei Gewerbe in F. Die genannten %-Zahlen hängen vom Gewinn ab und können deshalb stark variieren.

Ich stand vor einigen Jahren vor exakt derselben Frage und hatte mich beraten lassen. Daraufhin hatte ich mich entschieden, den Nebenerwerb in D zu betreiben.