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Autor Thema: Gründungszuschuss fr Grenzgänger  (Gelesen 4068 mal)

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Offline kingkarl

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Gründungszuschuss fr Grenzgänger
« am: 11. Dezember 2010, 19:47:02 »
Hallo,

zunächst mal vielen Dank und großes Lob für diese Seite, es ist wirklich eine große Hilfe.

Nun zu meiner konkreten Frage:

Ich überlege mich Selbständig zu machen.

Nehmen wir an, das ich wenn ich in Deutschland wohnen würde die voraussetzungen für den Anspruch auf den Gründungszuschuss hätte.

Nun bin ich aber Grenzgänger, also Wohnhaft in Fr und noch arbeitend in BRD.

In welcher Form, habe ich trotzdem die Möglichkeit den Zuschuss zu erlangen ?

Schließlich muss ich mich ja vorab in Frankreich Arbeitslos melden (mehr Geld) und anschließend den Zuschuss in Deutschland beantragen ??

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?


Eine weitere Frage wäre, welche Zeitraum man Beiträge in die ALG Versicherung zahlen muss, um in FR Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben ? Oder ist das rein von Deutschland abhängig ?

Ich bin nun seit genau 8 Monaten in einem festen Angestelltenverhältnis.


Vielen Dank für die Antwort

Freundliche Grüße

KingKarl

Offline mivida

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Re: Gründungszuschuss fr Grenzgänger
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2010, 19:43:18 »
@ kingkarl,

1. wo willst du dich "verselbständigen" ?
- in D ?   - > dann bekommst du glaube ich von D aus nichts und F interessiert das auch nicht !
- in F ?   - > von F gibt es nach einem bestimmten betrag für diverse anschaffungen für die gewerbl. nutzung sowas wie gründungsgeld bzw. zinsgünstige
                   kredite, aber diese anschaffungskosten müssen schon recht hoch sein und dann ist es auch noch sowas wie ein lotteriespiel, weil du das geld
                   vorher nicht sicher zugesprochen bekommst (kommt darauf an, ob wenn du soweit bist noch was in dieser "kasse" drin ist !?!? :-\ )

                  dann gibt es da noch so ne kleinigkeit, die privaten versicherungen für selbständige ( URSSAF ) col
                   für jemanden, der erst mal "klein" anfängt und sich dann mit der zeit "hoch" arbeiten will - ein sehr kostspieliges unterfangen  !

                  es gibt da noch so einen kurs vom frz. arbeitskammer, ca ne woche, den muß jeder mitmachen, der sich verselbständigt (oder seinen "handlanger"   
                   schicken) da bekommt man alles erzählt von diesen versicherungen, steuern, rente usw. und am ende unterschreibt der teilnehmer (natürlich alles frz.)
                   so falls man dann irgendwie richtig "bockmist" mit verbummelten steuern oder diese netten "pflichtversicherungsabgaben" gemacht hast -
                  dann könnte es übel werden (bis knast) :police:
                 schließlich hat man ja diesen kurs gemacht und alles kapiert und unterschrieben !!!!!! >:D

                 also wenn verselbständigen in F, zumindest mit einem guten buchhalter/steuerberater der vlt. auch an so andere kleinigkeiten erinnert

       fazit: für "kleine" leute, die erst groß werden wollen, ein schwieriges unterfangen und oft nicht wirklich rentabel ,
                          für den fall, des mißlingens greift der frz. staat übrigens gerne auf wohneigentum zurück  :angel:

    aber falls dann doch: vlt. könnte dir die GRENZGÄNGERVEREINIGUNG da etwas mehr und genauere infos geben

ich spreche hier peripher aus erfahrung !
allerdings liegt das schon einige jahre zurück, aber erkundige dich genau !
in D ist sowas in der regel einfacher, auch falls es nicht ganz funktionieren sollte  - man muß ja alles vorher mit durch denken

wünsche dir trotzdem viel glück
mivida

Offline Ricky

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Re: Gründungszuschuss fr Grenzgänger
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2010, 21:57:27 »
Wenn Du in F Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dann kann Dich dein Berater bei der Pole-Emploi auch über die Möglichkeiten der Existenzgründung und Unterstützungsformen informieren.

Problem ist: du kannst dich nicht in F arbeitslos melden, bevor du es nicht tatsächlich bist. Also am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ab zur Pole-Emploi, gleich alle Papiere mitnehmen, mehr hierzu siehe separate Forumseinträge, die du über die Suchfunktion findest.

Voraussetzung für Gründungszuschuss ist, dass dein Unternehmen dann auch in F ist. Wenn das mit deiner Tätigkeit bzw. Kunden vereinbar ist, dann würde ich mich an deiner Stelle weiter in diese Richtung erkundigen.

Grüße,
Ricky

Offline kingkarl

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Re: Gründungszuschuss fr Grenzgänger
« Antwort #3 am: 17. Dezember 2010, 21:00:46 »
Hallo,

zunächst vielen Dank für die Infos und die Bemühungen.

Klar, es geht rein um eine Tätigkeit in De.

Nur denke ich das man das schon erreichen kann, wenn man sich richtig verhält und weiß was man will.

Denn wenn ich mich hier durch das Forum lese, gibt es schon die Möglichkeit sich entweder in BRD oder FR Arbeitslos zu melden.

Denn wenn man dann in BRD erstmal ARbeitslos gemeldet ist, dann steht einem auch diese option zur Verfügung.

ich dachte nur, das man zunächst mal in FR sich AlG melden kann (mehr Geld) und anschließend bei Anspruch (90 Tage AlG Anspruch) auch in BRD den Anspruch hat. denn es ist ja tatsächlich so, das Deutschland die Gelder für den Arbeitslosen nach Fr überweisen ?????

Danke für eure Meinungen

KingKarl