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Autor Thema: Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung  (Gelesen 4893 mal)

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Offline Will

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Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung
« am: 11. Februar 2019, 13:32:33 »
Hallo,
habe nichts zur folgenden Frage gefunden: bleibt der Grenzgängerstatus erhalten, wenn man gekündigt, von der Arbeitsleistung freigestellt wird und mehr als 45 Arbeitstage weiter im Arbeitsverhältnis steht, wegen der Freistellung aber nicht mehr arbeitstäglich die Grenze überquert?
Vielen Dank für Tipps, wenn jemand eine Idee hat!
Will

« Letzte Änderung: 11. Februar 2019, 18:34:03 von Ralph »

Offline Ralph

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Re: Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung
« Antwort #1 am: 11. Februar 2019, 18:34:15 »

Rein rechtlich gesehen nicht....aber wer will das prüfen ?
Allerdings würde ich sehr davon abraten einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Der führt nämlich zwangsläufig zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld in Frankreich.
Hier kennt man diese Form der "Vertragsauflösung" eigentlich nicht.
Anstatt einer Abfindung einfach 1-2 Monate später kündigen lassen - sprich noch länger freistellen.
Das führt zu keiner Sperre.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Will

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Re: Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2019, 23:04:53 »
Danke für Deine Antwort, Ralph. Wäre ein langer Zeitraum wegen langer Kündigungsfrist und bei einer Steuerprüfung im Unternehmen bliebe ein Risiko. Auflösungsvertrag ist keine Option, ggf. Kündigung und Abfindung, die nach meiner Info zu einer 6-monatigen Sperrung beim Pole Emploi führen würde. Die spannende Frage bleibt, ob bei einer Freistellung, die man ja nicht selbst beeinflussen kann, die Steuer tatsächlich nach D wandern müsste. Gerecht wäre das ja sicherlich nicht, da das ursprüngliche Arbeitsverhältnis einfach mit einer langen Kündigungsfrist auslaufen würde. Als Arbeitnehmer kann man dann ja keine Arbeitsleistung mehr in D erbringen, obwohl die Vergütung weiter liefe. Im Internet habe ich nichts dazu gefunden ...
Grüße, Will

Offline Ralph

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Re: Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung
« Antwort #3 am: 12. Februar 2019, 15:03:13 »
Also letzendlich kann Deine Frage nur ein Steuerberater klären.

Wie gesagt - nur ein persönlicher Tip - keine Abfindung und dann rechtzeitig zum Pole emploi.
Eine carte vital samt Sozialversicherungsnummer hast Du ja hoffentlich schon.

Gruß Ralph
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Offline Will

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Re: Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung
« Antwort #4 am: 14. Februar 2019, 20:51:18 »
Ja, habe ich Ralph. Nochmals danke für Deine Orientierung!
Grüß Will