Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: woalbre am 22. Oktober 2009, 03:28:04

Titel: Grenzgänger
Beitrag von: woalbre am 22. Oktober 2009, 03:28:04
 :winkerwinker:
Hallo ihr alle wer kann mir helfen?
Ich will Grenzgänger werden
Hab auch eine Wohnung in Aussicht in Schaffhouse bei Seltz
und meine arbeitstätte ist in Wört am Rhein in Deutschland
Wer kann mir sagen ob ich da in den Genuss des Steuervorteils komme oder ob die Entfernung Schaffhouse-Wört/Rhein zu weit ist.
Sorry diese Frage hört sich vieleicht blöd an aber ich bin neu hier und ich kenne mich noch nicht so gut mit den Bestimmungen die man als Grenzgänger erfüllen muß aus.
Im Vorraus schon mal vielen dank für eure Unterstützung
Titel: Re: Grenzgänger
Beitrag von: Mathis am 22. Oktober 2009, 08:29:43
Hallo,

also wenn der Arbeitsort Wörth am Rhein ist, wäre die Voraussetzung erfüllt. Auf der frz. Seite muss der Wohnsitz in einem Ort der Départements 67, 68 oder 57 sein, d.h. nach den Buchstaben des DBAs dürftest Du sogar in Metz oder Colmar wohnen. Schlecht sieht's allerdings dann aus, wenn der Arbeitsort in Deutschland (d.h. die Strecke ab der Grenze) auch nur ein paar km zu weit entfernt ist. Dann bist Du (steuerlich) kein Grenzgänger, und darfst Dich mit der Steuer in beiden Ländern herumärgern.

Aber bei Dir wäre das nicht so, Arbeit in Wörth, Wohnort irgendwo im Elsass oder Moselle, dann bist Du Grenzgänger.

Für den Status als Grenzgänger ist die Entfernung von der Grenze(!) zum Arbeitsort wichtig, wo Du hinter der Grenze in Frankreich wohnst ist egal, solange es in Alsace/Moselle ist.


Gruß Mathis
Titel: Re: Grenzgänger
Beitrag von: woalbre am 22. Oktober 2009, 11:29:11
Vielen Dank
das wären ja nur ca 10 Km zur Grenze von wörth nach Lauterbourg