Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger  (Gelesen 4634 mal)

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Offline woalbre

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Grenzgänger
« am: 22. Oktober 2009, 03:28:04 »
 :winkerwinker:
Hallo ihr alle wer kann mir helfen?
Ich will Grenzgänger werden
Hab auch eine Wohnung in Aussicht in Schaffhouse bei Seltz
und meine arbeitstätte ist in Wört am Rhein in Deutschland
Wer kann mir sagen ob ich da in den Genuss des Steuervorteils komme oder ob die Entfernung Schaffhouse-Wört/Rhein zu weit ist.
Sorry diese Frage hört sich vieleicht blöd an aber ich bin neu hier und ich kenne mich noch nicht so gut mit den Bestimmungen die man als Grenzgänger erfüllen muß aus.
Im Vorraus schon mal vielen dank für eure Unterstützung
MFG
W. Albrecht

Offline Mathis

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Re: Grenzgänger
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2009, 08:29:43 »
Hallo,

also wenn der Arbeitsort Wörth am Rhein ist, wäre die Voraussetzung erfüllt. Auf der frz. Seite muss der Wohnsitz in einem Ort der Départements 67, 68 oder 57 sein, d.h. nach den Buchstaben des DBAs dürftest Du sogar in Metz oder Colmar wohnen. Schlecht sieht's allerdings dann aus, wenn der Arbeitsort in Deutschland (d.h. die Strecke ab der Grenze) auch nur ein paar km zu weit entfernt ist. Dann bist Du (steuerlich) kein Grenzgänger, und darfst Dich mit der Steuer in beiden Ländern herumärgern.

Aber bei Dir wäre das nicht so, Arbeit in Wörth, Wohnort irgendwo im Elsass oder Moselle, dann bist Du Grenzgänger.

Für den Status als Grenzgänger ist die Entfernung von der Grenze(!) zum Arbeitsort wichtig, wo Du hinter der Grenze in Frankreich wohnst ist egal, solange es in Alsace/Moselle ist.


Gruß Mathis

Offline woalbre

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Re: Grenzgänger
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2009, 11:29:11 »
Vielen Dank
das wären ja nur ca 10 Km zur Grenze von wörth nach Lauterbourg
MFG
W. Albrecht