Hallo XY,
über was willst du denn heute mit mir zanken?
Um nicht wieder Aspekte von Hölzchen auf Stöckchen zu räsonieren, nehme ich die Ausgangsfrage von Nachmacherin noch mal auf.
Ihr war klar, dass bei einem Arbeitgeber als Körperschaft des öffentlichen Rechts generell kein Grenzgänger-Status zu erreichen ist.
Jedoch hat die Frage nach dem öffentlichen Dienst bei Krankenkassen für Irritationen gesorgt.
Meine Einlassung dazu war, öffentlicher Dienst oder nicht, das ist völlig irrelevant.
Nun bezeichnest du meine Ausführungen dazu pauschal als nicht richtig.
Was konkret ist denn deiner Meinung nach an diesen Aussagen falsch:
- Es gibt kommunal gegründete und privatrechtlich organisierte Unternehmen als GmbH.
- Im gesamten DBA taucht an keiner Stelle der Begriff 'öffentlicher Dienst' auf.
- Allein die Rechtsform des Arbeitgebers ist entscheidend und nicht, ob das Unternehmen zum öffentlichen Dienst gezählt werden kann.
Nun zurück zum Ursprung, zu Nachmacherins Fragen, auf die ich geantwortet hatte.
Wie sieht denn deine Antwort an sie aus mit ihrem Arbeitgeber, der offensichtlich eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist?
In der Sache genau so wie meine?
Grüße