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Autor Thema: Grenzgänger mit Homeoffice  (Gelesen 6732 mal)

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Offline bosco

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Grenzgänger mit Homeoffice
« am: 25. November 2008, 12:06:24 »
Hallo Zusammen,

trotz suchen hier im Forum, habe ich noch keine Antwort auf meine Frage gefudnen.

Ich bin derzeit bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt, das nicht in der Grenzzone liegt. Aber ich  habe ein Homeoffice Vereinbarung. Nun möchte ich zum nächsten Jahr nach Frankreich umziehen. Meine Homeoffice Vereinbarung würde aus Arbetigebersicht auch aufrecht erhalten bleiben. Aber, so argumentiert der Arbeitgeber,  wäre ich ja dann kein Grenzgänger mehr. Damit würde ich entweder in Deutschland beim Finanzamt des Unternehmensitzes versteuert und in D sozialversicherungspflichtig oder aber in Frankreich beim FA versteuert, dann aber auch dort sozialversicherungspflichtig, da dann in Frankreich ja auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Ich bin aber der Meinung, dass ich im Land des Unternehmenssitzes sozialvesicherungspflichtig bin, auch wenn ich im Ausland arbeite.
Wer hat hier Erfahrungen?

Danke!

Offline Ralph

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Re: Grenzgänger mit Homeoffice
« Antwort #1 am: 25. November 2008, 18:29:29 »
Hallo,

beides geht nicht (versteuern in F und SV in D) - entweder oder.
Entweder Du versteuerst in D und zahlst dort auch SV oder Dein AG meldet Dich in F an, dann versteuerst Du in F und zahlst hier aber auch SV.
So machts meine Frau.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Alsacien

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Re: Grenzgänger mit Homeoffice
« Antwort #2 am: 29. November 2008, 23:37:28 »
Hallo Zusammen,

trotz suchen hier im Forum, habe ich noch keine Antwort auf meine Frage gefudnen.

Ich bin derzeit bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt, das nicht in der Grenzzone liegt. Aber ich  habe ein Homeoffice Vereinbarung. Nun möchte ich zum nächsten Jahr nach Frankreich umziehen. Meine Homeoffice Vereinbarung würde aus Arbetigebersicht auch aufrecht erhalten bleiben. Aber, so argumentiert der Arbeitgeber,  wäre ich ja dann kein Grenzgänger mehr. Damit würde ich entweder in Deutschland beim Finanzamt des Unternehmensitzes versteuert und in D sozialversicherungspflichtig oder aber in Frankreich beim FA versteuert, dann aber auch dort sozialversicherungspflichtig, da dann in Frankreich ja auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Ich bin aber der Meinung, dass ich im Land des Unternehmenssitzes sozialvesicherungspflichtig bin, auch wenn ich im Ausland arbeite.
Wer hat hier Erfahrungen?

Danke!

Ich haben den Homeoffice-Gedanken wieder verworfen, weil dann - bei derselben Situation wie bei Dir - Sozialversicherung in F fällig geworden wäre. Was übrigens für den AG deutlich teurer geworden wäre.

Offline bosco

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Re: Grenzgänger mit Homeoffice
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2008, 12:35:35 »
Hi,

danke für die Antworten. So siehts mein AG auch. Leider will er mich nicht in F bei der SV anmelden weil für ihn zu teuer und zu aufwendig.
Jetzt bin ich am prüfen, ob ich nicht an meiner jetzigen Wohnadresse in Saarbrücken (eigenes Haus) meinen Arbeitsort behalten kann. BTW: Wie definiert sich ein Homeoffice?
Denn die Alternative, die mir mein AG bietet, ist nicht gut - offizieller Arbeitsort in Bonn (Unternehmenssitz), damit Steuer mit Steuerklasse 1 und SV in D und Dienstwagenregelung für 250 km nach Wohnsitz F.    >:( >:( >:(

VG und guten Start ins neue Jahr