Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Puppels am 17. Oktober 2010, 14:13:17
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Hallo Leute,
wie sieht es bei folgender Konstellation aus?
Hauptwohnsitz in F, Zweitwohnsitz in D und somit muss man in D versteuern. Soweit ist es mir klar.
Und nun nach 12 Monaten wird die Person arbeitslos und gibt den zweiten Wohnsitz in D auf.
Bekommt die Person nun das Arbeitslosengeld aus F oder D?
Schon mal danke für die Antworten.
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gibt die person den wohnsitz in D VOR beginn der arbeitslosigkeit auf gibt es arbeitslosengeld aus F. sollte die person aber erst danach den wohnsitz aufgeben kann es sein dass das ALG in D beantragt werden muss. Sollte die person danach seine ansprüche nach F mitnehmen wollen, kann es passieren dass das geld nur 3 monate in F gezahlt wird.
das mit dem 2.wohnsitz in D ist so ne sache dazu ist hier im forum auch schon einiges geschrieben worde
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Danke für die Info.