Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Futura.61 am 14. Januar 2015, 09:49:48

Titel: Grenzgänger als Reisebusfahrerin?
Beitrag von: Futura.61 am 14. Januar 2015, 09:49:48
Hallo zusammen, :winkerwinker:
Ich werde demnächst in Kleinblittersdorf mit der Arbeit als Reisbusfahrerin beginnen, möchte mir in Frankreich eine Kl.Wohnung suchen, als 2.Wohnsitz. Hauptwohnsitz wird in Hessen (rund 350km vom Arbeitsplatz) bleiben. Bin noch etwas unschlüßig wegen der 45 Tage Regelung. Geht das überhaupt und wie ist das dann mit dem Grenzgängerstatus? :smily:
Titel: Re: Grenzgänger als Reisebusfahrerin?
Beitrag von: banjo am 14. Januar 2015, 11:40:11
Wenn Du in D angemeldet bleibst (Hauptwohnsitz), dass wirst Du in D versteuert werden. Die 45-Tage-Regelung greift nur bei ausschließlichem Wohnsitz in F.
Und gleich vorweg: es gibt keinen (reinen) Zweitwohnsitz in D ohne Erstwohnsitz in D.
Wenn Du also eine Versteuerung in F haben willst, dann musst Du Dich in D abmelden und in F steuerlich anmelden. Ausserdem musst Du täglich - mit Ausnahme  von max 45 Tagen im Jahr - an Deinen Wohnsitz in F zurückkehren und der Ausübungsort Deiner Tätigkeit muss im definierten Grenzgebiet liegen. Bei Reisebusfahrern ist das sicherlich interessant, wie man das hinbekommt. Könnte ähnlich der Entsendung von Montagearbeitern sein.