Wenn Du in D angemeldet bleibst (Hauptwohnsitz), dass wirst Du in D versteuert werden. Die 45-Tage-Regelung greift nur bei ausschließlichem Wohnsitz in F.
Und gleich vorweg: es gibt keinen (reinen) Zweitwohnsitz in D ohne Erstwohnsitz in D.
Wenn Du also eine Versteuerung in F haben willst, dann musst Du Dich in D abmelden und in F steuerlich anmelden. Ausserdem musst Du täglich - mit Ausnahme von max 45 Tagen im Jahr - an Deinen Wohnsitz in F zurückkehren und der Ausübungsort Deiner Tätigkeit muss im definierten Grenzgebiet liegen. Bei Reisebusfahrern ist das sicherlich interessant, wie man das hinbekommt. Könnte ähnlich der Entsendung von Montagearbeitern sein.