Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: BettinaOtwin am 16. April 2014, 10:13:48

Titel: Gewerbe in D, Wohnen in F?
Beitrag von: BettinaOtwin am 16. April 2014, 10:13:48
Wir haben ein Grundstück in F gekauft, werden nun mit dem Hausbau beginnen.
Mein Mann ist selbständig und hat eine Firma in D.
Ich melde mich sofort in F an, mein Mann meinte, er bliebe in D in der Firma gemeldet, da er eine Doppelbesteuerung befürchtet.(meinte sein dt. Steuerberater).

Mein Mann wäre aber trotzdem gerne in F gemeldet. Was muss er beachten?Kann man in F gemeldet sein,und in D versteuern, wenn die Firma in D ist?

Danke.
Titel: Re: Gewerbe in D, Wohnen in F?
Beitrag von: BettinaOtwin am 16. April 2014, 10:38:00
P.S. Ich bin seit 28 Jahren im öff. Dienst und werde weiterhin - leider :anixwissen: - in D versteuern....
Titel: Re: Gewerbe in D, Wohnen in F?
Beitrag von: moni am 16. April 2014, 18:37:34
Hi!

Dein Mann könnte sich zum Beispiel selbst als Geschäftsführer einstellen. Wenn seine Firma in dem berühmten Grenzgebiet ist und er nicht mehr als die berühmten 45 Tage außerhalb des Grenzgebiets unterwegs ist, dann kann er sein Einkommen komplett in Frankreich versteuern.
Such mal ein bisschen im Forum, da findest Du alle wichtigen Informationen zu den Gemeinden, die zum Grenzgebiet gehören und wie das mit den 45 Tagen ist.

Viele Grüße
moni
Titel: Re: Gewerbe in D, Wohnen in F?
Beitrag von: Saar-Franzose am 05. Juni 2014, 17:18:45
Hallo, ich bin gerade etwas in dem Thema unterwegs, da ich selbst eine Selbständigkeit als Grenzgänger anstrebe.

Wie meine Vorrednerin schon sagte, ist es möglich als Grenzgänger eine eigene Firma in D zu haben - ohne Steuerliche NAchteile z.B. bei einer GmbH oder UG, wenn er sich selbst als GF ein Gehalt zahlen kann.

Grüße
Andi