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Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Tina.! am 13. September 2012, 13:36:02

Titel: Gehaltsfragen Außendienstmitarbeiter/Vertrieb in LUX angestellt , in D unterwegs
Beitrag von: Tina.! am 13. September 2012, 13:36:02
Hallo ihr Lieben,

habe mich als Außendienstmitarbeiter in LUX beworben. Es geht um Vertrieb in Deutschland.
Schon im Voraus möchte ich verschiedenen Fragen nachgehen:

Kann mir jemand sagen, was man als Fixum in diesem Bereich verlangen kann in LUX?
Muss man den Firmenwagen bei der Steuererklärung angeben? Habe ja immer noch mein Privatwagen.

Danke im Voraus für eure Hilfe! :-)
Titel: Re: Gehaltsfragen Außendienstmitarbeiter/Vertrieb in LUX angestellt , in D unterwegs
Beitrag von: WolfS am 13. September 2012, 14:35:50
Das hängt von vielen Faktoren ab. Ganz entscheidend ist (überall!!) die eigentliche Tätigkeit. Wenn du z.B. im Außendienst für die 'Kundenpflege' und zum Regalfüllen zuständig bist, wird dein Fixum höher sein, die Provision wenig bis ganz wenig: Die Aufträge kommen von 'allein'. (z.B. Lebensmittel)
Wenn du aber für die Neukundenakquise überwiegend zuständig bist, wird es genau umgekehrt sein; Fixum unter dem Existenzminimum und hohe Provision zur 'Motivation'. (z.B. Immobilien, Versicherungen) Und bei Kaltakquise (Klingelputzen) wird die Provision noch höher sein.
Dann ist das Ganze noch Branchenabhängig.
Du solltest auch berücksichtigen, dass die Löhne in Luxemburg nicht höher sind, als in Deutschland. Guck einfach mal hier http://www.diegrenzgaenger.lu (http://www.diegrenzgaenger.lu), vielleiccht findest du da, was du suchst.
Titel: Re: Gehaltsfragen Außendienstmitarbeiter/Vertrieb in LUX angestellt , in D unterwegs
Beitrag von: ~Pero~ am 13. September 2012, 14:53:48
Hallo,

Firmenwagen musst Du versteuern,
ansonsten schau ruhig in den Link von WolfS.

Da steht einiges drinnen.
Gehaltsübersicht gibts aber keine....

Allerdings sind die Gehälter in LUX die letzte Zeit auch arg geschrumpft, vor allem wenn die Arbeitgeber Deutsche oder Franzosen sind. ;)

Viel Glück.

LG
Pero


NACHTRAG: 
Bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber ich befürchte, daß wenn Dein Einsatzgebiet vornehmlich in DE sein wird, Du auch in DE versteuern musst.  Das gilt es zu beachten bei der Berechnung ob es sich lohnt die Wegstrecke und Zeit auf sich zu nehmen.