Hallo zusammen,
meiner Frau ist seit Januar krank geschreiben (arbeitet in Deutschland). Da sich die BfA sehr lange Zeit gelassen hat eine Reha zu bewilligen wurde ihr nun zum 30.06. betriebsbedingt gekündigt.

Die Reha wurde nun auch genehmigt! Diese beginnt am 18.6 und dauet erst mal 5 Wochen. (also über den 30.06. hinaus) Krankengeld bekommt sie ja noch von der Krankenkasse und anschl. zur Reha von der BfA.... ergo ist sie so lange sie noch krank geschieben ist ja auch auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln -> kein Arbeitslosengeld was ja klar ist.
Wann muss sie sich nun bei der Pole Emploi arbeitslos melden? Am 01.07. oder erst wenn sie wieder gesund geschrieben ist?
Noch ne Frage: Kennt jemand genau die Regelung wann und ab welcher höhe eine Abfindung auf das franz. Arbeitslosengeld angerechnet wird?
Es ist nicht so dass Abfindung immer angerechnet wird. Nur unter bestimmten Umständen.
ggf. Hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.....
Liebe Grüße
Michael