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Autor Thema: Fragen zu Arbeitslosigkeit -> Wohnen in F, arbeitssuchend in D  (Gelesen 3729 mal)

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Offline pelou

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Hallo liebe Grenzgänger,

der worst-case ist eingetroffen (s. Beitrag vorher - 47 Jahre, befristeter Vertrag läuft diesen Monat aus) und ich werde wohl ab Oktober 2014 arbeitslos sein.

Weiß Jemand Antworten auf diese brennenden Fragen ?

1. Ich habe gehört, dass es wohl als Arbeitslosengeld ca. 60 % vom Nettogehalt geben soll - weiß Jemand wie lange ? Ich war schon mal vor ganz langer Zeit arbeitslos und da gab es ca. 80 % vom Nettogehalt für 4 Monate, danach Staffelungen abwärts für 1,5 Jahre.

2. Wie ist es mit der Krankenversicherung ? Ich habe zum Glück endlich die Carte Vitale, frage mich aber, ob ich weiterhin zu den deutschen Ärzten gehen kann.

3. Wie wäre es, wenn ich in der Arbeitslosigkeit nach D umziehe ? Greift das dann mit der 3-Monatsfrist für die Arbeitssuchend-Meldung zum Ende befristeter Verträge ? Könnte es passieren, dass ich gesperrt bin, wenn ich mich zu spät in D arbeitssuchend gemeldet habe ?
Diese Frage interessiert mich in die Richtung: Ich befürchte, dass ich länger arbeitslos sein werde. Wenn ich nicht lange genug Arbeitslosengeld bekommen sollte (s. Frage 1) benötige ich vielleicht einen Vermittlungsgutschein (nur bei Arbeitslosigkeit in D zu bekommen) bzw. überlege ich mir, mich selbständig zu machen (auch diese Unterstützung würde ich nur in D bekommen).

Ich bin wirklich verzweifelt. Die Arbeitssuche hat sich bis jetzt als fruchtlos erwiesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Antworten erhalte, damit ich ein wenig Hoffnung schöpfen kann, dass das jetzt nicht der Supergau wird.

Vielen, vielen Dank im Voraus !
VG
pelou

Offline Alice

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Re: Fragen zu Arbeitslosigkeit -> Wohnen in F, arbeitssuchend in D
« Antwort #1 am: 22. September 2014, 08:47:03 »
Hallo, ich sehe keinen Betrag "vorher", kenne daher auch nicht deine Hintergründe, gehe aber davon aus, dass du in D arbeitest. In F hast du 2 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld, die genannte Höhe stimmt in etwa. Dabei musst du aber eine gewisse Anzahl von Jahren vorher gearbeitet haben, danach hört es sich an.
Wenn du in D nicht mehr arbeitest und in F wohnst, bist du in D nicht mehr krankenversichert, musst in F zum Arzt, wenn du in D zum Arzt willst (ausserhalb eines Notfalles), klär es vorher mit der fr. KK.

Zu den restlichen Fragen kann ich dir überhaupt nichts sagen, kann dir nur raten, dich umgehend an das zuständige fr. Pole emploi (Arbeitsamt) zu wenden, damit du weißt, wie es weiter geht und wieviel du bekommst, falls du kein Standard-Fall bist.

Alles Gute!
Viele Grüße :-)