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Autor Thema: Firmenwagen als Grenzgänger  (Gelesen 8635 mal)

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Offline Tina.!

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Firmenwagen als Grenzgänger
« am: 04. Februar 2014, 17:01:33 »
Hallo zusammen!

ich weis, dass das Thema schon öfter hier im Forum war aber irgendwie verstehe ich teilweise nur Bahnhof...  :anixwissen:

Folgende Konstellation:
Ich bald Außendienst im Gebiet Saarland/ Rheinlandpfalz, lux und Frankreich.
Firmenwagen der aber komplett von der Firma gezahlt wird (erscheint zwar auf der Abrechnung aber im Netto für mich nicht weniger).

Wie wird das gehandhabt in Frankreich mit der Versteuerung?
Wir der Firmenwagen nur brutto draufgeschlagen, dann wieder abgezogen und im Netto bleibts unverändert?
Das ist neu für mich *blödfrag*

DAnke!!!

Viele Grüße

Spilly

Offline Dori

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #1 am: 04. Februar 2014, 17:14:34 »
Hallo,

ganz normale 1%versteuerung oben Brutto drauf und unten wird die gleiche Summe wieder abgezogen.

Viele Grüße
Dori

Offline Tina.!

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #2 am: 04. Februar 2014, 17:17:14 »
Hi Doni,

danke für deine Antwort!
oAlsp im Endeffekt machts für mich kein Unterschied weil mein Netto am Ende, was ja die Grundlage für die Versteuerung ist, unverändert bleibt? *blödfrag*

Hatte in einem älteren Tread was davon gelesen, dass das Netto dann viel höher wäre und somit die Versteuerung viel höher wäre als der eigentliche Vorteil, den man hat...
« Letzte Änderung: 04. Februar 2014, 17:29:33 von Spilly »

Offline Ralph

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #3 am: 04. Februar 2014, 20:41:06 »
Hi Doni,

danke für deine Antwort!
oAlsp im Endeffekt machts für mich kein Unterschied weil mein Netto am Ende, was ja die Grundlage für die Versteuerung ist, unverändert bleibt? *blödfrag*

Hatte in einem älteren Tread was davon gelesen, dass das Netto dann viel höher wäre und somit die Versteuerung viel höher wäre als der eigentliche Vorteil, den man hat...
Der Firmenwagen kostet Dich sehr wohl etwas.
Erstens erhöht sich dadurch Dein in F zu versteuerndes Gehalt und zweitens bezahlst Du dafür in D Sozialversicherung.
Solange Deine Firma nicht mit Fahrten zwischen Wohn- u. Arbeitsstätte und dem damit verbundenen Geldwertevorteil kommt, ist das relativ harmlos.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 18:43:31 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Tina.!

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #4 am: 04. Februar 2014, 22:22:37 »
Hey danke, gut zu wissen!  :doppeld:
Die Zentrale ist in Bayern.. alle drei Monate bin ich dort.. aber das läuft alles über Tankkarte.:-)

Offline Dori

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #5 am: 05. Februar 2014, 07:08:48 »
Guten Morgen,

kann Ralph nur zustimmen.
Trotzdem ist der Firmenwagen günstiger als ein privat Auto :-)

Offline ~Pero~

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #6 am: 05. Februar 2014, 15:25:20 »
Wobei sich mir die Frage stellt, bei dem Einsatzgebiet,
ob Du da dann auch noch wirklich vollständiger Grenzgänger bleibst.

Risikoooooo

;)

à+

Offline Ralph

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #7 am: 05. Februar 2014, 18:42:55 »
Guten Morgen,

kann Ralph nur zustimmen.
Trotzdem ist der Firmenwagen günstiger als ein privat Auto :-)


Wenn Du dann mal 1300 € jeden Monat draufhast wegen Fahrten zw. Wohn- u. Arbeitsstätte , dann ist dieses Argument schnell überholt ^^
Und dann mußt Du das erstmal dem französischen FA erklären, warum Du das in F nicht versteuern willst  :zwinkern:

@pero....beim Thema Genzgänger / Außendienst / Dienstwagen wird sowieso von den Steuerprüfern sehr genau hingeschaut. Da list es manchmal ratsam, nicht alles an Spesen zu holen was machbar ist. Da ist schon manch einem ein "falscher" Spesenbeleg teuer zu stehen bekommen. Lieber einmal mehr auf die 6 oder 12 EUR verzichten.  :zwinkern:

Die Frage wird auch sein (Bei Firmensitz in Bayern) wo genau dein Arbeitsplatz ist ? Homeoffice ? dann gehts wieder darum wieoft , wielange....alles nicht so ganz einfach.
Auch die 45 Tage Regel wird da sehr genau nachgerechnet.
Letztens hab ich gelesen, das, wenn man mehr als 10 % seiner Arbeitszeit im Homeoffice in F sitzt, man nach neuem EU Recht eigentlich in F Sozialversicherungspflichtig wäre.
Da wiederum sind die Franzosen grade schwer am kontrollieren. Wäre für die deutschen Arbeitgeber und damit für die betroffenen Grenzgänger fatal - weil ich nicht glaube das deutsche AG die horrenden Sozialversicherungsbeiträge in F zahlen wollen.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 18:52:03 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Tina.!

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #8 am: 24. März 2014, 16:24:37 »
Hallöchen!

Hmmm, das sind gute Argumente. Also die 45 Tage regel bekomme ich ganz sicher hin, da ich nur 2 Tage im Quartal in Bayern bin und auch sonst täglich an meinen Wohnort zurückkehren werde.
Es kann mal sein, dass ich ne Nacht in Frankfurt bleibe aber das bleibt eher die Ausnahme.

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt im Saarland wurde mein Tätigkeitsgebiet als "Saarländisches und Rheinlandpfälzisches Grenzgebiet" deklariert. Somit gibts keine Probleme.
Da habe ich extra nachgehört. Bin mal gespannt, was die auf dem Finanzamt in F dazu sagen. Aber denke nicht, dass es hier zu Problemen kommt....

Offline Zaren

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Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« Antwort #9 am: 24. März 2014, 22:23:32 »
Hallo Ralph, wie kommst du auf 1300 Euro Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitstätte. Soweit ich das hier gelesen habe ist Spilly im Außendienst tätig, da gelten nicht die 0,03 % sondern die 0,002 %

Gruß Zaren