Im Normalfall sollte es so sein, dass du rückwirkend aus dem Kug rausgenommen wirst, wenn du gekündigt wirst. Bei uns in der Firma war das so, somit hatten die Mitarbeiter nicht die Einbußen beim ALG.
Du solltest definitiv darauf achten, dass sie dir keinen Aufhebungsvertrag anbieten, denn das ist während der Kurzarbeit erlaubt.
Im Zweifelsfall würde ich die Arbeitskammer kontaktieren. Die machen auch telefonische Beratungen für Grenzgänger