Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Corona und Arbeit  (Gelesen 11332 mal)

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Offline Zaren

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Corona und Arbeit
« am: 15. März 2020, 20:49:45 »
Hallo Zusammen,

Ich bin etwas durcheinander und überfordert mit der Situation, also bitte seid gnädig mit mir. Ich gehe nach wie vor arbeiten nach Deutschland. Was wäre wenn aufgrund der Grenzschliessung dies nicht mehr möglich ist. Sprich wenn es hart auf hart kommt. Wie verhalte ich mich? Wer zahlt? Ich bekomme Stundenlohn. Und was ist, wenn der AG mich doch irgendwann nach Hause schickt?

Lieben Dank vorab

Gruß Zaren

Offline Dragonvamp

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #1 am: 15. März 2020, 22:11:18 »
Theoretisch greift das entgeltfortzahlungsgesetz Paragraph 616 BGB, wenn man gesund ist aber daran gehindert wird, zur Arbeit zu gehen (gilt auch, wenn die Firma in der Zeit zu macht und du deswegen nicht arbeiten kannst). Bei uns hieß es Freitag, als Grenzgänger würde dies nicht gelten und man müsse unbezahlt daheim bleiben. Da aber ein deutscher Arbeitsvertrag, nach deutschem Recht besteht, glaube ich dem nicht und habe Freitag noch das Bundesministerium um Stellungnahme gebeten.

Grüße

Offline Ralph

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #2 am: 15. März 2020, 23:59:31 »
Anscheinend dürfen Grenzgänger weiterhin zum Arbeiten einreisen.
In der Stellungnahme des Innenministerium war von einem „Passierschein“ vom Land oder Arbeitgeber die Rede.

Und wenn man nicht arbeiten darf gilt m.M. nach ganz klar das gleiche Recht wie für AN mit deutschem Wohnsitz. Man unterliegt ja auch der deutschen Sozialversicherung.
Lt. französischem Recht gilt eine Quarantäne wohl als „krank“ und läuft dann über Krankengeld (CPAM) - so hab ich das diese Woche gelesen.
Und im Prinzip ist das ja quasi ein betrieblich angeordnete „Quarantäne“.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Luky

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #3 am: 16. März 2020, 21:46:38 »
Darf nun morgen nun noch zum arbeiten gependelt werden oder nicht ?
Soll ja 12 Uhr Grenzen zu sein

Offline Marcus

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #4 am: 16. März 2020, 22:01:57 »
Mich würde interessieren wie das mit der Ausgangssperre vor sich geht. Bekomme auf jeden Fall einen Passierschein, aber das hilft mir ja in F selbst nichts. Und lassen mich die Franzosen wieder rein wenn ich von der Arbeit zurückkomme? Bin momentan zutiefst verunsichert!

Offline Matthias#28

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #5 am: 17. März 2020, 14:41:02 »
Ab heute muss man das Schreiben mit dabei haben (und jeden Tag neu) wenn man NUR das Haus verlaesst:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/R55781
gruss Matthias

Offline Saarbrücker

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #6 am: 17. März 2020, 16:17:27 »
Diese Dokument muss der AG ausfüllen und von der gemeinde bestätigen lassen.

Offline moni

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #7 am: 17. März 2020, 17:01:32 »
Das ist doch jetzt echt nicht wahr, oder? Dass man nun auch noch einen Stempel der Gemeinde braucht?? Da wiehert der Amtsschimmel mal wieder ...

Offline Marcus

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #8 am: 17. März 2020, 17:32:43 »
Das muss weder eine Gemeinde noch der Arbeitgeber unterschreiben. Das ist einfach eine Selbstauskunft, warum du unterwegs bist. Für jeden Tag und jede Tätigkeit neu auszufüllen und mitzuführen. Strafe liegt glaube ich bei 135€ wenn man keine dabei hat!

Ich habe mir jetzt einfach einen Stapel ausgedruckt. Bevor ich raus muss Datum drauf, unterschreiben und fertig.

Für den Grenzübertritt nach Deutschland braucht man als Bundesdeutscher nur den Perso. Die Grenzübteittsbescheinigung brauchen nur Franzosen. Ein deutscher darf an der Einreise nicht gehindert werden.
« Letzte Änderung: 17. März 2020, 17:37:36 von Marcus »

Offline Saarbrücker

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #9 am: 17. März 2020, 18:24:50 »
Hallo Marcus,
verwechsele die beiden Vordrucke nicht.
Und ich kenne Grenzgänger, die nicht Deutsche sind und dadurch diesen Passierschein benötigen.
@moni :respekt:

Offline Dragonvamp

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #10 am: 17. März 2020, 18:35:10 »

Für den Grenzübertritt nach Deutschland braucht man als Bundesdeutscher nur den Perso. Die Grenzübteittsbescheinigung brauchen nur Franzosen. Ein deutscher darf an der Einreise nicht gehindert werden.


Das wurde meinem Freund heute auch von einem Polizisten gesagt. Aber wir leben doch in Frankreich. Denn Sinn verstehe ich nicht. Schließlich fahren wir mit französischem Auto rüber und haben keinen deutschen Wohnsitz, zu dem wir zurückkehren
« Letzte Änderung: 17. März 2020, 18:36:42 von Dragonvamp »

Offline Saarbrücker

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #11 am: 17. März 2020, 19:03:36 »
@Dragonvamp
Genau das haben wir heute auch diskutiert.
Fakt ist, wer deutscher Staatsbürger ist darf auch nach D.
Nun kommt das Problem, dass wir keinen deutschen Wohnsitz haben - wie das dann rechtlich läuft ?????

Hin und Her pendeln dürfte ohne Grenzübtrittsbescheinigung schwierig werden.

Vlt. gibt es ja Juristen unter uns, die Licht in das Dunkel bringen können.

Spekulationen helfen nicht.

Offline Marcus

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #12 am: 17. März 2020, 20:06:43 »
Ausschlaggebend ist doch nicht ob und wo du deinen Wohnsitz hast, sondern einzig und alleine die deutsche Staatsbürgerschaft.

Offline Zaren

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #13 am: 17. März 2020, 20:32:14 »
Also ich bin mal gespannt, morgen früh. Iffezheim fahre ich nicht mehr an. Heute 1 Stunde im Stau ohne Bewegung! Dann umgedreht und über Scheibenhardt gefahren. Weder da noch in Lauterbourg stand irgendjemand, der kontrolliert hat. Und dann fahre ich eben Umweg nach Rastatt, mir wurscht. So langsam fühlt man sich wirklich verarscht. Es geht nicht darum etwas einzuhalten, das finde ich richtig, aber dann doch bitte für alle in Europa!!!

Das musste ich mal loswerden!

Gruß

Zaren

Offline Dragonvamp

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Re: Corona und Arbeit
« Antwort #14 am: 17. März 2020, 20:43:43 »
@Dragonvamp
Genau das haben wir heute auch diskutiert.
Fakt ist, wer deutscher Staatsbürger ist darf auch nach D.
Nun kommt das Problem, dass wir keinen deutschen Wohnsitz haben - wie das dann rechtlich läuft ?????

Hin und Her pendeln dürfte ohne Grenzübtrittsbescheinigung schwierig werden.

Vlt. gibt es ja Juristen unter uns, die Licht in das Dunkel bringen können.

Spekulationen helfen nicht.
Im Endeffekt wären wir ja ein „Fehler im System“  :anixwissen:
Wir dürfen rüber, weil wir Deutsche sind. Können aber mit unserem Wisch (der französische Zettel) wieder zurück... Müsste man mal testen...  :doppeld: Irgendwo ist da bestimmt ein Haken