Hallo ihr Lieben!
Hat von euch schon jemand die Erfahrung gemacht, wie es sich mit dem Arbeitslosengeld in F verhält, wenn die 12 Monate Elterngeld enden...?!
Wir bekommen im August Nachwuchs und ich habe bei meiner Firma 3 Jahre Elternzeit angegeben. In Deutschland ist es so, dass man nach einem Jahr Elterngeldbezug auch Arbeitslosengeld beziehen kann, obwohl man nicht offiziell arbeitslos sondern lediglich Beschäftigungslos ist. Beispiel:
Ich beziehe ein Jahr Elterngeld, möchte danach wieder arbeiten, jedoch nicht Vollzeit sondern nur z.B. 30 Stunden. Meine Firma kann mir jedoch solch einen Arbeitsplatz nicht anbieten und demnach erhalte ich in Deutschland aufgrund von Beschäftigungslosigkeit Arbeitslosengeld. Ist das in Frankreich auch so?
2. Frage:
Falls ja: wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld in Frankreich? Habe mal gelesen, dass man für einen 2jährigen Bezug von Arbeitslosengeld mind. 14 Monate in den vergangenen 2 Jahre gearbeitet haben muss. Allerdings wäre ich ja durch den 12monatigen Bezug von Elterngeld auch nur die 12 Monate vorher beschäftigt gewesen. Habe ich dann nur Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld...?! Und wenn ja: Wäre es nicht sinnvoller, nur für 10 Monate Eltergeld zu beantragen, damit ich im Notfall die vollen 2 Jahre beziehen kann (wobei ich natürlich hoffe, dass ich nach dem ersten Jahr schnellstmöglich wieder wenigstens Teilzeit arbeiten gehen kann...)?!?
Ich weiß, dass mein Anliegen sehr spezifisch ist. Vielleicht habe ich das Glück, dass jemand von euch schon mal unter den selben Voraussetzungen Erfahrungen gemacht hat...
