Also damit die Assedic deine Antrag bearbeiten kann brauchst du auf JEDEN Fall die SV-NR,ohne die geht nix. Die wollen nämlich eine Kopie von deiner CV oder das Schreiben von der CPAM, wo die Nr drauf steht.
Spreche da aus Erfahrung.
Und: Die CPAM lässt sich da auch ganz schön Zeit wenn man ihnen kein Druck macht

stimmt, das kenne ich auch....
Nach diversen Telefonaten und Emails an die CPAM wollte es dennoch einfach nicht klappen mit der CV.
Da habe ich der jungen Dame angeboten doch mal nach einem Termin, den ich eh auf der Préfecture hatte, kurz persönlich zur Diskussion vorbei zu schauen.
1 Tag später kam die Zusage und ein Ayant Droit,
und ne Woche oder 14 Tage später die CV

Bloß nicht abwimmeln lassen - als Grenzgänger hat man einen Anrecht darauf in Frankreich über das zwischenstaatliche Abkommen in der
KV aufgenommen zu werden.
Es hat sich aber, soweit ich gehört habe, vor nicht allzu langer Zeit die Zuständigkeit bei der Bearbeitung geändert,
daher kann es evtl. sein, dass es noch nicht in jede Amtsstube vorgedrungen ist, da die
Damen oder Herren es u.U. noch nicht damit zu tun hatten.
So jedenfalls war es bei mir (arbeite in Luxemburg).
In dem Fall war früher generell die CPAM-Thionville zuständig, ist aber dann auf die für den Wohnort zuständigen CPAM-Agenturen verteilt worden,
daher gab es damals mit Metz ein wenig Querelen.
Aber seitdem - bin ich zufrieden.
Rückerstattungen sind immer prompt auf dem Konto.
à bientot
Pero