Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: gherradi am 21. Oktober 2015, 14:15:10

Titel: beschäftigungsbeginn umzug nach Forbach
Beitrag von: gherradi am 21. Oktober 2015, 14:15:10
Guten Tag,
ich bin zum ersten mal hier,deswegen weiße ich nicht ob meine Frage zu diese Forum teil gehört oder nicht =D
also ich bin aufgrund gesundheitliche Probleme ,seit 1 Jahr in Deutschland Arbeitslos und beziehe ich  Arbeitslosengeld.
ab dem 01.11.2015 beginne eine Beschäftigung in Saarbrücken,wir haben die Absicht nach 4 oder 5 Monaten nach Forbach um zu ziehen.
Da ich für die Anfang nur einen Arbeitsvertrag für 6 Monaten bekommen ,normal wird meinen Arbeitsvertrag verlängert hier ist das Problem,was ist wenn ich nach 4 oder 5 Monaten nach Forbach umziehe und der Arbeitgeber  verlängert nicht meine Vertrag,so besteht mir keine Arbeitslosengeld aus Deutschland ,weil ich Forbach wohne,kann ich dort meine Arbeitslosengeld beantragen oder nicht(weil ich 4/5 Monaten gearbeitet und seit erst  1/2 Monaten in Frankreich wohne).
                                                        übrigens ich hab nicht die Absicht Arbeitslos zu werden
Bitte um Hilfe und Rat.
Danke in Voraus