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Autor Thema: Berechtigungsschein zur Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz in D  (Gelesen 2222 mal)

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Offline Doro3008

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Hallo,

ich bräuchte hier mal Hilfe. Mein älterer Sohn ( 16 ) lebt bei mir in Frankreich und ging bis dato in die Schule nach D. Ab Sommer 2020 beginnt seine Ausbildung in D. Jetzt wird vom Arbeitgeber eine Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz benötigt. Einen Termin dafür hat er bereits bei unserem Hausarzt in D. Allerdings benötigt dieser einen Berechtigungsschein vom Bürgeramt. Wir haben das Bürgeramt von unserem letzten Wohnsitz in Blieskastel informiert aber die wissen uns nicht unbedingt zu helfen, da er in Frankreich lebt. Was mach ich nu? Kann die Mairie vor Ort mir einen solchen Schein ausstellen? oder muss ich mich woanders hinwenden?

Danke für Eure Hilfe

Offline Bingo

  • Alter Hase
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Ihr müsst die Kosten (~60€) der Untersuchung selbst bezahlen. Es ist von D niemand für die Kostenübernahme zuständig, da Wohnsitz in F.
Du musst das denen in der Praxis mitteilen.
Kannst auch gerne bei Deiner KK in D noch anrufen. Die werden die Kosten wohl aber auch nicht übernehmen.
Nach 1 Jahr gibt es eine Folgeuntersuchung, sofern noch nicht 18. Gleiches Spiel wie bei der Erst Untersuchung.