Hallo zusammen,
ich bin seit diesem Jahr (07/19) in Frankreich versteuert (als Grenzgänger, arbeiten in D, wohnen in F).
Hatte auch schon ein Beratungsgsgespräch bei der Infobest in Lauterbourg bezüglich Steuer.
Da ich in einem Prüfungssausschuss der HWK in D tätig bin, muss ich mich als auto-entrepreneur
zwingen anmelden. Prinzipiell kommt mir das gelegen, da ich auch plane, als Nebentätigkeit in Bereich
Holzarbeiten aktiv zu werden.
Laut der Beraterin wären meine Tätigkeiten bei der HWK als BNC anzusehen, die anderen als BIC.
Das ist soweit für mich nachvollziehbar, jedoch habe ich zu meiner SItuation doch noch ein paar Fragen,
die mir evtl. jemand beantworten kann (gerne auch per PM oder telefonsich):
(ich war leider noch nie selbstständig, habe aber zumindest den deutschen Meisterbrief

)
1. Wie sieht es mit der Buchführung aus, wie muss die beim auto-entrepreneur aussehen?
(auch in Bezug auf Rechnungen schreiben, Kassenbuch, etc.)
2. Wie sieht in beiden Fällen die Besteuerung aus (+ SV, RV, etc)? (Ich in F mit: verheiratet + 3 Kinder
eingestuft)
3. Wie werden die Kosten im allgemeinen bewertet? Darf ich nur z.B. nur Rohstoffe und Wekzeuge
in Frankreich einkaufen? (Auch hier die Frage, wie dokumentieren? nur Belege aufheben?)
4. Was ist sonst noch zu beachten bzw. welche groben Fehler kann ich am Anfang (hoffentlich)
vermeiden?
Mir fällt bestimmt noch viel mehr ein in den nächsten Wochen

Würde mich über ein paar "helping hands" für die ersten Schritte freuen!
Beste Grüße und einen guten Rutsch schon mal!

Micha