Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Außendienst Tätigkeit Raum Karlsruhe bis nach Freiburg - trotzdem Grenzgänger?  (Gelesen 11616 mal)

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Offline grenzer

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Hm bin gerade über einige Beiträge bzgl. der Bedingungen für den Grenzgängerstatus gestolpert.
Dabei taucht immer wieder die 30km Entfernung zur Grenze auf.

Da ich als Außendienstmitarbeiter ein Gebiet von Karlsruhe bis runter nach Freiburg betreuen soll und damit keinen festen Arbeitsplatz in der 30km Zone habe bzw. auch Kunden außerhalb der 30km habe, stellt sich die Frage, ob ich mit diesem Job überhaupt Grenzgänger werden kann???

Offline Dori

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Du bist damit Grenzgänger! Vorausgesetzt du bist in F innerhalb der 30km wohnhaft.
Bin auch im AD und mein Gebiet geht sogar bis Lörrach und noch weiter...
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 08:58:31 von Dori »

Offline Stini

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sicher??? Muss nicht der Arbeitgeber (oder zumindest ein Büro) in Deutschland auch innerhalb der Grenzzone sein?

banjo

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Offline grenzer

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schau ins DBA, da ist es definiert
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

Wenn ich mir das alles durchlese, bin ich auch nicht schlauer...?

Artikel 2 Punkt 7.)

Der Begriff "Betriebstätte" bedeutet eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Als Betriebstätten gelten insbesondere:
(aa)   ein Ort der Leitung,
...
Eine Person, die in einem Vertragstaate für ein Unternehmen des anderen Vertragstaates tätig ist - mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Buchstabens e) - gilt als eine in dem erstgenannten Staate belegene Betriebstätte, wenn sie eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens in diesem Staate Verträge abzuschließen, und diese Vollmacht dort gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.
Ein Versicherungsunternehmen eines der Vertragstaaten wird so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen Staate, wenn es durch einen Vertreter, der nicht Vertreter im Sinne des Buchstabens e) ist, im Gebiete des anderen Staates Prämien empfängt oder durch den Vertreter auf diesem Gebiet gelegene Risiken versichert.
Ein Unternehmen eines Vertragstaates wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen Vertragstaate, weil es dort Geschäftsbeziehungen durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter unterhält, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln.


Unter Artikel 13 5) c) steht
"die Regelung nach Buchstabe a gilt auch für alle Personen, die ihre ständige Wohnstätte in den französischen Grenzdepartements haben und in deutschen Gemeinden arbeiten, deren Gebiet ganz oder teilweise höchstens 30 km von der Grenze entfernt liegt."

Wenn ich Gebietsverkaufsleiter bin, fällt mein Gebiet dann unter den Absatz (aa) Ort der Leitung?

Offline Stini

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Hallo,

ich kann dir nur sagen, dass du definitiv täglich von deinem Wohnort zu deinem Arbeitsplatz in der Grenzzone und wieder zurück fahren musst (bis auf die 45 Tage, die du "frei" hast)
aber ich würde mich an deiner Stelle von einem Steuerberater, der sich mit Grenzgängern auskennt, beraten lassen. Im Zweifelsfall ist das gut investiertes Geld...

banjo

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Du hast doch sicher einen Arbeitgeber, dessen Firma irgendwo ihren rechtlichen Sitz hat. Wenn dieser Sitz in der 30km-Zone in D ist, dann bist Du Grenzgänger.
Wenn Du es aber genauer wissen willst, kann ich Dir eine Adresse eines guten Steuerberaters in Karlsruhe geben, der kann es Dir bestimmt sagen, wirst nicht der einzige in der Situation sein. Schick mir ne PN, wenn Du die Adresse haben willst.

Offline moni

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Es geht nicht um den Firmensitz, der kann auch in Frankfurt oder München sein. Es geht darum, dass die Tätigkeit im Grenzgebiet stattfindet. Also wenn die besuchten Kunden im Grenzgebiet sind und man zuhause startet und nach dem Kundenbesuch wieder nach Hause fährt, dann ist das nicht "schädlich". Wenn ein Kundenbesuch außerhalb der 30km Zone ist, dann ist dieser "schädlich". Hier käme ggf. ein im Grenzgebiet liegender Firmensitz zum tragen, nämlich, wenn man vorher bei der Firma vorbeischaut und dann erst zum Kunden außerhalb der Grenzzone fährt und auf dem Rückweg nochmals in der Firma vorbeischaut.

Grüße
Moni

banjo

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Man muss es ja nicht so hoch kochen. Wenn der Firmensitz im Grenzgebiet ist, dann kräht kein Hahn danach wie oft man außerhalb des Grenzgebietes unterwegs ist.
Wenn jedoch bereits ne Stuttgarter Adresse auf de Antrag erscheint, werden das dt. Fa hellhörig und schaut, ob dem Staat da nicht ungerechtfertigterweise etwas Steuer entgeht....

Offline Stini

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 Banjo, so lange nirgendwo Reisekosten auftauchen, mag das so sein...andernfalls könnte es durchaus auffallen.

Wenn man, wie Moni richtig geschrieben hat, zuerst ins Büro, dann zum Kunden außerhalb der Grenzzone, dann wieder ins Büro fährt, muss man darauf achten, dass man die Bürozeiten auch belegen kann. Die Beweispflicht liegt beim Grenzgänger und nicht beim deutschen Finanzamt.

banjo

  • Gast
Ja, da habt Ihr recht. Am sinnvollsten wäre wohl eine Beratung beim Steuerberater bzw. ein Gespräch mit dem dt. Fa.

Offline grenzer

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Ich merke schon so einfach ist das tatsächlich nicht.

Meine Situation:
Arbeitgeber sitzt in Berlin
Ich müßte täglich -bis auf vielleicht einen Tag/Woche- in mein Gebiet fahren.
Das Gebiet erstreckt sich von Karlsruhe bis Freiburg und von Kehl bis knapp nach Stuttgart.
Ich könnte theoretisch jeden Tag kurz bei einem Kunden in der 30km Zone vorbeifahren, hallo sagen und weiterfahren zum Kunden außerhalb der Zone.
Übernachtungen im Gebiet sind NICHT vorgesehen. Also jeden Abend wieder Heim.
Mit Ausnahme von einigen Seminaren bzw. Zentralbesuchen in Berlin. Aber dafür sollten die 45 Tage ausreichen.

Reicht das eurer Meinung nach?

banjo

  • Gast
Tja. -> Steuerberater oder drauf ankommen lassen. Du kannst den Antrag stellen und sehen, wie das dt. FA reagiert.

Offline Stini

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lass dich beraten!!! Wenn eine Steuerprüfung nachträglich feststellt, dass du in Deutschland versteuern musst, wird es teuer. Die fordern innerhalb kurzer Zeit den gesamten Betrag ein.
Ich denke nicht, dass es reicht zu einem Kunden innerhalb der Grenzzone zu fahren und dann nach außerhalb...
Aber bitte  nur von einem Spezialisten beraten lassen, andere kennen sich nicht wirklich mit dem Thema aus.

banjo

  • Gast
und daran denken, dass es "Berater" sind, d.h. sie haften nicht für ihre Beratung. Du kannst Dich also, wenn Du falsch beraten wurdest, nicht auf den Berater beziehen und Dich an ihm schadlos halten.