Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Außendienst Tätigkeit Raum Karlsruhe bis nach Freiburg - trotzdem Grenzgänger?  (Gelesen 11613 mal)

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Offline moni

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Hallo Grenzer,

Du schreibst, dass Du täglich bis auf 1 Tag/Woche in die Grenzregion fährst. Falls Du den einen Tag von zuhause, d.h. in F arbeitest, dann ist auch der "schädlich" und das wären dann schon ca 50 "schädliche" Tage im Jahr.
Momentan sind die Steuerfahnder eher unterwegs, um "Pseudowohnsitze" in Frankreich aufzustöbern. Das für Mercedes in Wörth zuständige Finanzamt hat die Firma sogar vorher gewarnt.
Aber es gab auch schon Jahre, da wurden Reiseabrechnungen gefilzt und geschaut, ob die 45 Tage Regelung eingehalten wurde. Ist so in meiner damaligen Firma passiert. Wie sagte mein Steuerberater so weise: "Es ist für einen Steuerbeamten viel lukrativer, die gesamte Einkommensteuer eines Arbeitnehmers nach Deutschland zu holen als aufzudröseln, ob ein Computer oder Schreibtischstuhl beruflich benötigt wird. Und es gibt kaum etwas Leichteres als ein elektronisches Spesensystem nach Grenzgängern zu durchforsten.

Beraten lassen ist immer gut. Aber eigentlich wurde in diesem Thread schon alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Interessant wäre noch, zu wissen, ob ein Kundenbesuch im Grenzgebiet mit anschließendem Besuch außerhalb des Gebiets gleich gehandhabt wird wie der Besuch des Firmensitzes im Grenzgebiet.

Ciao
Moni

Offline pifolog

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Ich merke schon so einfach ist das tatsächlich nicht.

Meine Situation:
Arbeitgeber sitzt in Berlin
Ich müßte täglich -bis auf vielleicht einen Tag/Woche- in mein Gebiet fahren.
Das Gebiet erstreckt sich von Karlsruhe bis Freiburg und von Kehl bis knapp nach Stuttgart.
Ich könnte theoretisch jeden Tag kurz bei einem Kunden in der 30km Zone vorbeifahren, hallo sagen und weiterfahren zum Kunden außerhalb der Zone.
Übernachtungen im Gebiet sind NICHT vorgesehen. Also jeden Abend wieder Heim.
Mit Ausnahme von einigen Seminaren bzw. Zentralbesuchen in Berlin. Aber dafür sollten die 45 Tage ausreichen.

Reicht das eurer Meinung nach?

Das könnte reichen. 

Details zu der genauen Berechnung der 45 Tage findest du hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/45-Tage_Regelung Der dort erwähnte Link zum BMF funktioniert nicht mehr. Hier der aktuelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/010.html  Da sind auch konkrete Fallbeispiele aufgelistet.

Zu deinen Fragen zu Artikel 2.
Respekt, was du da auf die Schnelle durchgearbeitet hast.
Der Artikel 2,7 definiert nicht deine Arbeitsstätte, sondern die Betriebsstätte eines Unternehmens. Selbst als Gebietsleiter bis du da nicht die Unternehmensleitung, sondern bleibst abhängig Beschäftigter. Deshalb betrifft dich 2,7,a (aa) nicht.
Du zitierst auch den 2,7,d (in einem Vertragsstaat tätig für ein Unternehmen des anderen Vertragsstaates) Die Ausführungen könnten dich allenfalls betreffen, wenn du in D für ein F-Unternehmen arbeitest. Doch mit deinem deutschen Arbeitgeber gilt dieser Artikel für dich auch nicht.


Offline Dori

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Hallo ich nochmal,

meine Situation:
Wohnort: 67
Firmensitz: bei München.
Gebiet: Bühl bis Lörrach, Schweizer Grenze bis Waldshut-Tingen, Villingen-Schwenningen

wie du siehst einiges ausserhalb der Grenzzone.

wenn du den Arbeitstag innerhalb der Grenze absolvierst, ist das schonmal kein Problem.
besuchst du an einem Tag Kunden innerhalb (und sei es auch nur einer!!!!) und die restlichen ausserhalb der Grenze hast du auch keine Probleme.
Besuchst du einen Tag nur Kunden ausserhalb der Grenze zählt diese Grenze mit den 45 Tagen.
Da du mit Sicherheit notierst welche Kunden du an jedem Tag besucht hast, hättest du auch Nachweise für das dt. Finanzamt.
Ich bin bereits seit 5 Jahren im AD und hatte immer Gebiete die auch außerhalb der "Grenze" waren und hatte noch nie Probleme mit dem Finanzamt.
Ich hatte auch Kontakt mit dem dt. Finanzamt bevor ich in den AD bin und hab mir dies alles erklären lassen.

Offline pifolog

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wenn du den Arbeitstag innerhalb der Grenze absolvierst, ist das schonmal kein Problem.
besuchst du an einem Tag Kunden innerhalb (und sei es auch nur einer!!!!) und die restlichen ausserhalb der Grenze hast du auch keine Probleme.
Besuchst du einen Tag nur Kunden ausserhalb der Grenze zählt diese Grenze mit den 45 Tagen.
Da du mit Sicherheit notierst welche Kunden du an jedem Tag besucht hast, hättest du auch Nachweise für das dt. Finanzamt.
Ich bin bereits seit 5 Jahren im AD und hatte immer Gebiete die auch außerhalb der "Grenze" waren und hatte noch nie Probleme mit dem Finanzamt.
Ich hatte auch Kontakt mit dem dt. Finanzamt bevor ich in den AD bin und hab mir dies alles erklären lassen.

Prima,

deine Erfahrungen und Ausführungen dazu decken sich genau mit dem Wiki-Eintrag und dem Schreiben des Finanzministeriums.